Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 26,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Das ist eine Steigerung von 5,9 Prozent gegenüber 2013.
Wie aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes weiter hervorgeht, entfielen von den insgesamt 26,5 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen 15,0 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Gegenüber 2013 stiegen sie um 6,6 %. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 5,5 Milliarden Euro ausgegeben (+ 5,2 % zum Vorjahr), für die Hilfe zur Pflege 3,5 Milliarden Euro (+ 4,9 %). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,3 Milliarden Euro (+ 4,6 %) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2 Milliarden Euro (+ 3,3 %).
Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 57 % auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 21 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 13 % für die Hilfe zur Pflege. Jeweils 5 % der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und in sonstige Leistungen.