Kopo

Arbeitsentwurf für ein neues Wertstoffgesetz stößt auf große Kritik

Abfallwirtschaft, Allgemein, Strukturpolitik

Zukünftig sollen Sammlung und Recycling von Wertstoffen noch effizienter und für Bürger noch einfacher und verständlicher werden. Das Bundesumweltministerium hat jetzt einen Arbeitsentwurf für ein neues Wertstoffgesetz vorgelegt, der die Weiterentwicklung der bisherigen Gelbe Tonne zur Wertstofftonne vorsieht. Zusätzlich zu den Verpackungsabfällen sollen dann auch weitere Abfälle aus Kunststoff oder Metall bei den Haushalten getrennt erfasst werden.

Nach Auffassung des Deutschen Landkreistages geht der Arbeitsentwurf in die vollkommen falsche Richtung. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, kritisierte vor allem, dass im Entwurf keine kommunale Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung vorgesehen sei. „Zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen soll nach dem Arbeitsentwurf nun auch die Entsorgung der sonstigen Haushaltabfälle aus Kunststoffen oder Metallen den dualen Systemen übertragen werden. Damit wird die Privatisierung der Hausmüllentsorgung weiter vorangetrieben, was keinesfalls geschehen darf. Aus kommunaler Sicht ist daher an den Gesetzgeber zu appellieren: So nicht!“

Hier die wichtigsten Aspekte des Entwurfes zusammengefasst:

Gemeinsam mit dem Joghurtbecher und der Konservendose sollen zukünftig auch Plastikenten und kaputte Bratpfannen in der Wertstofftonne gesammelt und anschließend recycelt werden. Damit könnten rund 5 Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner und Jahr zusätzlich einem hochwertigen Recycling zugeführt werden.

Darüber hinaus sollen die bisher in der Verpackungsverordnung geregelten Verwertungsquoten deutlich angehoben werden, um ein besseres Recycling zu erreichen. So ist zum Beispiel vorgesehen, die Quote für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen von bisher 36 % auf 72 % zu verdoppeln. Die Quoten erhöhen sich nach drei Jahren automatisch um weitere 5 Prozentpunkte, um einen Anreiz für die Entwicklung innovativer Recyclingverfahren zu schaffen. Hinzu kommen konkrete Mindestvorgaben hinsichtlich der Sammelmenge sowie die Anforderung, mindestens 50 % der insgesamt in den Wertstofftonnen erfassten Abfälle werkstofflich zu verwerten.

Die Hersteller sollen verstärkt die spätere Verwertbarkeit ihrer Produkte im Blick haben. Dazu ist vorgesehen, dass die dualen Systeme ihre Lizenzentgelte so zu gestalten haben, dass die Verwendung von gut recycelbaren Materialien gefördert wird, die Unternehmen also für die Herstellung stofflich verwertbarer Produkte belohnt werden.

Die Verwendung von Mehrweggetränkeverpackungen soll besonders gefördert werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen (Pfand auf Einweggetränkeverpackungen) ist eine Hinweispflicht des Handels vorgesehen. Danach ist im Laden zukünftig deutlich lesbar am Regal darauf hinzuweisen, ob es sich um Mehrwegflaschen oder um Einweggetränkeverpackungen handelt.

Finanziert werden die Sammlung, Sortierung und Verwertung durch Handel und Industrie im Rahmen ihrer Produktverantwortung. Verantwortlich für die Durchführung sollen weiterhin die dualen Systeme sein. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sollen aber, so sieht es der Entwurf vor, zusätzliche effektive Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Sammlung eingeräumt werden, um sicherzustellen, dass die Wertstoffsammlung reibungslos neben der kommunalen Müllabfuhr funktioniert. So dürfen die Kommunen zukünftig im Interesse einer umweltverträglichen und bürgerfreundlichen Abfallentsorgung zum Beispiel darüber entscheiden, ob in Tonnen, Säcken oder über Wertstoffhöfe gesammelt wird, und sie entscheiden, wann und wie oft abgeholt wird.

Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, soll eine Zentrale Stelle eingerichtet werden, die von den produktverantwortlichen Herstellern und Vertreibern finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Sie überwacht die Tätigkeit der dualen Systeme und trifft Entscheidungen im Einzelfall. Außerdem wird sie eine unabhängige Schiedsstelle einrichten, die bei Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien schlichtet. Der Arbeitsentwurf wird nun den betroffenen Verbänden, den Kommunen und Ländern vorgestellt und bis zum Jahresende in einen Referentenentwurf einfließen. Im kommenden Jahr wird das Bundesumweltministerium den Gesetzentwurf dann dem Bundeskabinett vorlegen. Darauf folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Tags: , ,

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren