Die KfW Bankengruppe stockt ihre Anfang September gestartete Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“ von 500 Mio EUR auf 1 Mrd EUR auf. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die mithilfe zinsloser Darlehen Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften finanzieren können.
„Die Nachfrage von Kommunen und Gemeinden ist ungebrochen hoch. Auch angesichts des nahenden Winters und der damit zu erwartenden niedrigen Temperaturen muss es Städten und Gemeinden möglich sein, eine günstige Finanzierung schnell und flexibel zu erhalten, um Flüchtlingsunterkünfte zu erwerben oder zu errichten. Die KfW wird mit dieser Sonderförderung ihrer Verantwortung als Förderbank in einer außergewöhnlichen Situation gerecht“, sagt Dr. Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe.
Mit der Aufstockung auf 1 Mrd. EUR können, je nach Unterkunft, insgesamt bis zu 100.000 Plätze geschaffen werden. Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 Prozent und wird bei Auszahlung der Kredite für 10 Jahre festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur Ausschöpfung des Volumens die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Die Sonderförderung ist Teil des KfW-Investitionskredits Kommunen (Programm 208), über das auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität attraktive Finanzierungsangebote für kommunale Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bereit stehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/flüchtlingshilfe