Für Wiesbaden bedeutet das: Die Flüchtlinge gelten mit der Registrierung offiziell als asylsuchend, sind damit legal in Deutschland. Sie haben einen Ausweis erhalten, mit dem sie sich frei in Wiesbaden bewegen können; das Stadtgebiet dürfen sie aber nicht auf eigene Faust verlassen, bis sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen, zum Beispiel außerhalb Wiesbadens, gebracht werden. Damit soll die Fluktuation in den Notunterkünften in Wiesbaden deutlich gesenkt werden.
Überfällig: Zeitenwende im Bevölkerungsschutz
Für das DRK ist der Bevölkerungsschutz eines der zentralen Aufgabenfelder: Das DRK ist Auxiliar der deutschen Behörden...





