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Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft

Allgemein

Die Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ kümmert sich um die Umsetzung der Jugendstrategie 2015-2018 des Bundesjugendministeriums. Unter dem Titel „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ soll ein Jugend-Check als Prüfinstrument für jugendgerechte Politik entstehen, das Thema „Jugend“ im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung stärker berücksichtigt werden und eine Jugendpolitik auf Landes- und kommunaler Ebene gefördert werden. Dabei können Sie mitmachen!

Nachdem die Grundsätze einer Eigenständigen Jugendpolitik in einem breiten Dialogprozess entwickelt worden sind, geht es jetzt um die Umsetzung. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei Kommunen und Regionen, weil sie räumlich und politisch den jugendlichen Lebenswelten am nächsten sind.

Von Herbst 2015 bis Mitte 2018 begleitet die Koordinierungsstelle insgesamt 16 Kommunen auf ihrem Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit. Für die Teilnahme kann man sich noch bis zum 25. September bewerben!

Ziel ist, auf bestehende Strukturen aufzubauen und über den Projektzeitraum hinaus eine Eigenständige Jugendpolitik zu verankern. Dafür kann es nicht das eine, richtige Modell geben, sondern es sind 16 Ziele zu benennen und 16 Wege zu beschreiten. In einem gemeinsamen Peer-Learning-Prozess werden diese Kommunen auch Gelegenheit haben, themen- und anlassbezogen voneinander zu lernen. Eine zentrale Anforderung an diesen Begleit- und Peer-Learning-Prozess ist eine wirksame Beteiligung von Jugendlichen mit verschiedenen Formen und unter Einbeziehung existierender Beteiligungsstrukturen.

Interessierte Kommunen sollten sich die Leitlinien einer Eigenständigen Jugendpolitik zu eigen machen und sie sollten sich auf einen dreijährigen Prozess  mit konkreten und messbaren Zielen einlassen. Neben der fachlichen Begleitung und der Vernetzungsleistung erhalten die Kommunen punktuelle Unterstützung bei Maßnahmen, die unter Beteiligung von Jugendlichen beschlossen wurden.  Zur Interessensbekundung interessensbekundung_jugendgerechtekommunen notwendig ist ein ausgefüllter Steckbrief interessensbekundungsteckbrief sowie ein Motivationsschreiben (max. drei Seiten). Darin soll auf die jugendpolitischen Herausforderungen und auf die Vorstellungen der Kommune vom gemeinsamen Prozess eingegangen werden. Die Gestaltung der Interessensbekundung ist über den Steckbrief und das Motivationsschreiben hinaus an keine Formalien gebunden.

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