Die Bundesregierung will Asylsuchende und Geduldete unterstützen, sich schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Praktika können dabei helfen. Bisher musste die Bundesagentur für Arbeit bei Asylbewerbern oder Geduldeten einem Praktikum zustimmen. Voraussetzung war, dass für das konkrete Praktikum kein deutscher Praktikant oder EU-Bürger in Frage kommt.
Das wird sich künftig ändern. Für bestimmte Praktika ist keine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit mehr nötig. Damit wird eine Vereinbarung der Bund-Länder Gespräche zur Asyl- und Flüchtlingspolitik umgesetzt. Die Arbeitsgruppe „Sprachkurse, Bildung und Berufsvorbereitung“ hatte sich im Juni darauf verständigt, jungen Asylbewerbern und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive den Zugang zu Praktika zu erleichtern. Die neue Regelung gilt für
- Pflichtpraktika,
- Orientierungspraktika
- ausbildungs-oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten
- die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung.
Für diese Praktika muss nach dem Mindestlohngesetz kein Mindestlohn gezahlt werden – egal ob für inländische oder ausländische Praktikantinnen und Praktikanten.
Schon jetzt muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen, wenn Asylsuchende oder Geduldete eine betriebliche Berufsausbildung beginnen. Anders verhält es sich bei der Arbeitsaufnahme.
Wer drei Monate im Land ist, hat Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit aber muss in der Regel zustimmen, wenn jemand eine Arbeit aufnimmt. Voraussetzung: Für die konkrete Stelle gibt es keinen deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder Ausländer, der hinsichtlich der Arbeitsaufnahme EU-Bürgern gleichgestellt ist.