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Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches in Hessen ist rechtens

Allgemein, Finanzen

Der KFA2016 wird den hessischen Kommunen Rekordeinnahmen von rund 4,368 Milliarden bringen. 1,05 Milliarden Euro davon gibt das Land Hessen als freiwilligen Zuschuss, das ist der so genannte „Stabilitätsansatz“. Das erklärte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer bei einer Anhörung über die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2016.

Der aktuellen Berechnung liegen die Daten der Steuerschätzung aus dem Mai 2015 zugrunde. Demnach sinkt der vom Land über den KFA2016 zu deckende Bedarf der Kommunen durch die gute Entwicklung der Steuereinnahmen auch für Hessens Landkreise, Städte und Gemeinden. Mit dem Stabilitätsansatz garantiert das Land im neuen KFA2016 den Kommunen aber freiwillig die Summe, mit der sie nach dem bisher gültigen System des Kommunalen Finanzausgleichs geplant hatten – selbst wenn ihr tatsächlicher Bedarf wie im kommenden Jahr weit darunter liegt. „Der KFA2016 ist für alle Beteiligten eine große Umstellung. Ein neues System löst eine jahrzehntelang geübte Praxis ab. Der KFA2016 bringt den Kommunen aber mit rund 4,368 Milliarden Euro auch ein neues Allzeithoch und so viel Geld vom Land wie nie zuvor“, so Finanzminister Schäfer.

Für besonders Interessierte: Hier gibt es das Rechtsgutachten  über „Die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen“, das sich besonders mit der Einführung der Solidaritätsumlage für die derzeit 33 besonders reichen hessischen Kommunen befasst. Mit dieser Neuregelung reagiert das Finanzministerium auf eine in den vergangenen Jahren immer tiefer werdende Kluft zwischen finanzstarken und –schwachen Kommunen in Hessen.

Wie grundlegend neu der KFA2016 ist, wurde in der Anhörung des Hessischen Landtags im Plenarsaal deutlich. Bei allen inhaltlichen Differenzen: Einhelliges Lob gab es für das Verfahren, bereits früh und umfassend über den KFA2016 zu informieren. Für den Bund der Steuerzahler etwa war laut seiner schriftlichen Stellungnahme das „offene und transparente Verfahren (…) vorbildlich für solch ein komplexes Vorhaben“.

 

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