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Rekommunalisierung der Energienetze führt in die Irre

Allgemein, Energie, Versorgung

Der Deutsche Bundestag hat gestern zwei Anträge der Linksfraktion zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) debattiert. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing: „Die Forderung der LINKEN nach einer grundsätzlichen Re-Kommunalisierung der Energienetze und einer Inhouse-Vergabe führt in die Irre. Der seit Jahrzehnten bestehende Mix in Deutschland aus privaten und öffentlichen Energieunternehmen hat sich bewährt.

Er sorgt für den notwendigen Wettbewerb auf dem Energiemarkt und gewährleistet, dass auch kommunale Belange hinreichend beachtet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass viele Kommunen durch eine Netzübernahme finanziell überfordert wären. Denn neben den hohen Kaufkosten besteht in zahlreichen kommunalen Energienetzen ein erheblicher Investitionsbedarf.

Die Anträge der LINKEN sind Ausdruck blinder Staatsgläubigkeit und zeigen, wes Geistes Kind diese Partei immer noch ist. Der Staat ist nicht per se der bessere Unternehmer. Das zeigt nicht zuletzt die Energiewende, die von vielen hunderten mittelständischen Unternehmen vorangetrieben wird. Ziel muss es sein, im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft den Regulierungsrahmen so zu setzen, dass eine sichere, preiswerte und umweltverträgliche Energieversorgung gewährleistet wird.”

Ingbert Liebing: „Die Anträge der Linksfraktion finden zurecht keine Mehrheit im Deutschen Bundestag. Richtig ist, dass bei der Reform des EnWG Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund haben CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart, das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern. Der Bundeswirtschaftsminister wird zeitnah einen Entwurf zur Reform des EnWG vorlegen. Der Antrag der Linksfraktion greift hingegen zu kurz. Von den Problemen beim Netzübergang sind nicht nur kommunale Stadtwerke betroffen. Es handelt sich dabei um ein flächendeckendes Problem, das sowohl Kommunen als auch Wirtschaftsunternehmen betrifft und das somit auch generell geregelt werden muss. Eine Konzentration auf den Aspekt der Rekommunalisierung hilft auch den Kommunen nicht weiter. Denn diese bekommen auch dann Probleme, wenn sich zwei Wirtschaftsunternehmen nicht zügig über die Netzübertragung einigen können.

So muss zum Beispiel bei der Rügeverpflichtung die bislang vorherrschende taktische Berufung auf Verfahrensfehler unterbunden werden, um Verzögerungen bei der Netzübertragung zu verhindern. Die Pflicht zur Zahlung der Konzessionsabgabe muss künftig bis zur Übertragung des Netzes auf ein anderes Unternehmen fortbestehen, um zu verhindern, dass der Altkonzessionär durch taktische Verzögerungen auch noch einen wirtschaftlichen Vorteil zulasten der Kommunen erzielt. Bei der Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung ist der Ertragswert auf Basis der Netzentgelt- und Anreizregulierungsverordnung festzuschreiben.”

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