Kopo

Platz für Schafe – und Wölfe

Ländlicher Raum

In Sachsen ist das Gebiet, in dem Schutzmaßnahmen für Nutztiere gegen Wolfsübergriffe mit staatlichen Hilfen gefördert werden, auf den gesamten Freistaat ausgeweitet worden. Hintergrund ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe auf Regionen, in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren.

Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart. Aber mit dem friedlichen Nebeneinander klappt es nicht immer. Deshalb unterstützt Sachsen Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen wie der Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterbändern und Herdenschutzhunden sowie bei der Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern. Künftig sind solche Präventionsmaßnahmen in ganz Sachsen auch Voraussetzung für einen Schadensausgleich, falls es trotz der Vorsorge zu Schäden an Nutztieren kommt. In den Gebieten, in denen die Förderung neu angeboten wird, haben die Tierhalter ein Jahr Zeit, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bis dahin erhalten sie auch dann einen Schadensausgleich, wenn Nutztiere durch einen Wolf gerissen werden und der vorgeschriebene Schutz noch nicht vorhanden war.

Die Förderung für die Präventionsmaßnahmen ist in der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) geregelt. Statt wie bisher bis zu 60 Prozent der Ausgaben ist künftig eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Nettokosten möglich.

Über die staatliche Förderung hinaus hat sich die Heinz Sielmann Stiftung für zunächst zwei Jahre bereit erklärt, mobile Präventionsmaßnahmen der Nutztierhalter mit weiteren 20 Prozent zu unterstützen. Diese zusätzlichen Hilfen können Nutztierhalter über den Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband beantragen.

Hintergrund:

Derzeit sind in Sachsen zehn Wolfsrudel bzw. welpenlose Paare bestätigt. Präventionsmaßnahmen von Nutztierhaltern zum Schutz vor Wolfsangriffe wurden im vergangenen Jahr mit rund 20 600 Euro unterstützt. Als Schadensausgleich für getötete Nutztiere wurden für den gleichen Zeitraum bisher 2 500 Euro gezahlt.

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