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Den Gesamtstaat handlungsfähiger machen

Allgemein

Worum geht es bei den Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach 2019? Es geht darum, den Gesamtstaat handlungsfähiger machen. Dafür brauchen wir eine sachgerechte Aufgabenzuordnung zwischen den staatlichen Ebenen und klare Verantwortlichkeiten, so fasst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble MdB in einem Beitrag für die FAZ die anstehende Aufgabe zusammen.

Laut  Koalitionsvertrag soll es bei den nun beginnenden Verhandlungen auch um eine bessere Aufgabenzuordnung von Bund, Ländern und Kommunen gehen sowie um die Zukunft des Solidaritätszuschlags und um den Umgang mit den Altschulden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB stellt die entscheidende Frage:  „Wollen wir den Trend zu einem kooperativen Zentralstaat fortsetzen oder wollen wir die Autonomie der Länder und Kommunen stärken? Ein lebendiger Föderalstaat setzt eigenständige Länder und starke Kommunen voraus.

Daraus ergibt sich für die Verhandlungen: Was Länder und Kommunen brauchen, sind mehr Gestaltungsrechte bei den Einnahmen und Ausgaben. Die Verantwortung für die Finanzierung sollte in der Regel einhergehen mit der Möglichkeit, Art und Umfang der Aufgabe weitgehend selbst zu bestimmen. Dies gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Hier liegt gerade bei den sozialen Aufgaben und ihrer Finanzierung manches im Argen. Die Aufgaben müssen jeweils von der staatlichen Ebene erfüllt und finanziert werden, die dies am besten und effizientesten leisten kann. Bei Leistungen, die einen besonderen Bezug zu den jeweiligen örtlichen Verhältnissen haben, sollten die Handlungs- und Entscheidungsspielräume gestärkt werden und dann auch die Finanzierungsverantwortung vor Ort liegen. Nur so fördern wir effizienten und sparsamen Mitteleinsatz. Gerade bei solchen Leistungen, bei denen wir schon jetzt große regionale Unterschiede in der Interpretation der Aufgabe beobachten können, ist eine Übernahme durch den Bund gewiss nicht der Königsweg. “ Lesen Sie hier weiter.

 

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