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Kabinett verabschiedet Elektromobilitätsgesetz

Allgemein, Gesetz

Das Kabinett hat den von Bundesminister Alexander Dobrindt und von Bundesministerin Barbara Hendricks eingebrachten Entwurf eines Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen zusätzliche Anreize für Elektromobilität geschaffen werden. Kommunen können künftig entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen. Zum Beispiel durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte.

Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Die Regierung hofft, dass verbunden mit einer steigenden Auswahl an E-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen auch der Absatz an E-Autos weiter ansteigen wird. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte, dass mit dem Gesetz auch die Grundlage dafür geschaffen werden solle, alternative Mobilitätsformen in der Stadtentwicklung besser zu berücksichtigen.

Wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzes:

  • Definition der zu privilegierenden E-Fahrzeuge,
  • Kennzeichnung über das Nummernschild,
  • Park- und Halteregelungen,
  • Nutzung von Busspuren,
  • Aufhebung von Zufahrtsverboten.

Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen (aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes) anzuordnen oder einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist und dadurch der ÖPNV nicht behindert wird. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.06.2030 befristet.

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