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Schleswig-holsteinische Pläne zu Kürzungen in der Sozialhilfefinanzierung stoßen auf breite Kritik

Allgemein, Soziales

Der schleswig-holsteinische Landkreistag und Städtetag haben deutliche Kritik an den von Sozialministerin Alheit vorgestellten Plänen zu Kürzungen in der Sozialhilfefinanzierung des Landes geäußert. Die Ministerin hatte am 15. Juli einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ab 2015 eine erhebliche Absenkung der Beteiligung des Landes an den Aufwendungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Sozialhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, vorsieht. Danach wird sich das Land nach einer Beteiligung in Höhe von rund 82 Prozent im Jahr 2013 und noch 80 Prozent im Jahr 2014 ab 2015 dauerhaft nur noch mit 78 Prozent an den gesamten Aufwendungen der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein beteiligen.

Trotz einer einkalkulierten Kostensteigerung wird den Kreisen und kreisfreien Städten damit im Jahr 2014 erstmals weniger Geld für die Versorgung behinderter Menschen zur Verfügung stehen als im Vorjahr. Insbesondere will die Landesregierung Entlastungen vom Bund bei der Grundsicherung und der Eingliederungshilfe und Höhe von rd. 36 bzw. 37 Mio. € nicht mehr weiterreichen und die sog. „umsteuerungsbedingten Mehraufwendungen“ nicht mehr finanzieren, die durch die Umwandlung von landesfinanzierten stationären Angeboten für behinderte Menschen in kommunalfinanzierte ambulante Angebote entstehhen.

„Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Eingliederungshilfe zeigt, dass es der Landesregierung nicht um die Menschen mit Behinderungen und schon gar nicht um einen fairen Dialog mit den Kommunen geht. Der begonnene Inklusionsprozess wird gefährdet. Die Kommunen, die früh umgesteuert und den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ umgesetzt haben, werden jetzt von der SPD-Grünen-SSW-Landesregierung bestraft. Sie betreibt eine Eingliederungspolitik auf dem Rücken der Menschen mit Behinderungen und der Kommunen,“ kritisierte auch der Landesgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU  in Schleswig-Holstein, Jörg Hollmann, die Landesregierung.

„Durch die Streichung der Erstattungen für umsteuerungsbedingte Mehraufwendungen wird die Schaffung inklusiver ambulanter Angebote für Menschen mit Behinderung in Zukunft erheblich erschwert werden“, bedauern die Vorsitzenden von Landkreistag und Städtetag, der Ostholsteiner Landrat ReinhardSager (CDU) und der Lübecker Bürgermeister Bernd Saxe (SPD). „Das werden wir nicht hinnehmen“, so Sager und Saxe. Die Kreise und kreisfreien Städte pochen auf der Weiterzahlung dieser Leistungen, um ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können. „Die Mittel werden nicht nur dringend benötigt, um die Inklusion in den Kommunen voranzubringen, sondern sie stehen den Kreisen und kreisfreien Städten auch auf Grund des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips zu“, betonen die Vorsitzenden der beiden kommunalen Landesverbände.

Sager und Saxe widersprachen deutlich der Behauptung von Sozialministerin Alheit, durch das geplante Gesetz werde die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt, vielmehr sei das Gegenteil der Fall. Durch die Streichung der ambulanten Mehraufwendungen und die Kürzung der Landesbeteiligung müssten die Kreise und kreisfreien Städte künftig noch genauer hinsehen, ob sie eine stationäre in eine wohnortnahe und inklusive Leistung umwandeln können.

Lübecks Bürgermeister Saxe stellte darüber hinaus klar, dass die notwendigen Schritte der Kommunen zur Haushaltskonsolidierung durch die Landesregierung erschwert würden. „Der Bund will die Schieflage in den Kommunalhaushalten, die durch die hohe Belastung mit Sozialausgaben in Vergangenheit entstanden sind, beseitigen und kein Konsolidierungsprogramm für das Land auflegen. Durch die wegfallende Weiterleitung der Landesentlastung bei der Grundsicherung wird das Ziel des Bundes nicht erreicht“, mahnte der Vorsitzende Städteages.

Landkreistag und Städteverband werden sich in dem nun anstehenden Anhörungsverfahren gegenüber der Landesregierung und dem Landtag deutlich ablehnend zu den vorgesehenen Mittelkürzungen positionieren. Dabei werden sowohl verfassungs-rechtliche Fragen zu prüfen sein als auch die Frage, ob die Geschäftsgrundlage für die Kommunalisierung der Aufgabe im Jahr 2007 entfallen ist. Klar ist, der Gesetzentwurf sei bedürfe dringend der Nachbesserung, so Sager und Saxe abschließend.

 

 

 

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