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Berlin bekommt eigenes Stadtwerk

Energie

In Berlin hat man sich auf die Gründung eines Stadtwerks geeinigt. Am Donnerstag wurde im Koalitionsausschuss von CDU und SPD ein Gesetzesvorhaben zur Gründung eines eigenen Stadtwerks beschlossen. Es soll am 24. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Das Stadtwerk soll ausschließlich erneuerbare Energie produzieren.

stadtwerke-nmann77-Fotolia„Wir haben uns darauf verständigt, dass das Stadtwerk kommt“, sagten die Landeschefs der Parteien, Jan Stöß (SPD) und Frank Henkel (CDU). Das entsprechende Gesetz soll am 24. Oktober im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Zu Dissonanzen kam es zuvor, als Stadtentwicklungssenator Müller ein Konzept vorlegte, das dem neuen Stadtwerk erlauben sollte, nach einer Übergangsphase nicht nur die selbst produzierte Energie zu verkaufen, sondern auch Strom an der Energiebörse zukaufen zu können. Daraufhin hatte die CDU-Fraktion ihre Zustimmung verweigert. Sie bestand darauf, dass ausschließlich erneuerbare Energien produziert werden sollen und kein Stromhandel an der Energiebörse stattfinden solle.

Für einen Übergangszeitraum kann das Stadtwerk zusätzlich selbstproduzierten Strom aus dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen vermarkten, die „zu einem größtmöglichen Anteil mit nachhaltig erzeugten, erneuerbaren Energieträgern betrieben werden“. Das Stadtwerk soll nicht „als Stromhändler am Markt“ auftreten. Die Produktion und der Vertrieb von Energie aus Kohle- oder Atomkraftwerken seien ausgeschlossen, heißt es im Berliner Tagesspiegel.

Sobald das Gesetz verabschiedet sei, werde der rot-schwarze Senat seine bisherigen Vorlagen anpassen, kündigte Henkel nach der Sitzung am Donnerstag an. „Wir haben deutlich gemacht, dass Berlin nicht als Stromhändler auftreten wird“, sagte er. Das Unternehmen soll entweder als Tochter der Berliner Wasserbetriebe oder in eigenständiger Form firmieren. Damit sind vorherige Überlegungen vom Tisch, das Stadtwerk als BSR-Tochter oder unter dem Dach der Energieagentur zu führen.

 

Zukauf erlaubt, wenn Versorgung gefährdet

Sollte die Versorgung der Stromkunden aus den eigenen Ressourcen gefährdet sein, müsse Strom zugekauft werden dürfen, hieß es vom SPD-Landeschef Jan Stöß. „Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein.“ Wann und ob die das geplante Stadtwerk so viele Kunden erreicht, dass der selbstproduzierte Strom knapp wird, wird allerdings noch kontrovers diskutiert.

Der Plan zu einem eigenen Stadtwerk wurde von CDU und SPD bereits im vergangen Jahr verabredet, doch nicht beschlossen. Der Initiative „Berliner Energietisch“ waren die Pläne des Senats nicht konkret genug. Sie befürchtete nur eine Beschwichtigung der Bürger und fordern den Senat mit einem Bürgerentscheid zu eigenen konkreten Maßnahmen auf. Die Verabschiedung des Gesetzes Ende Oktober findet dann vor dem Termin zum Volksentscheid am 3. November, den der Energietisch durchsetzen konnte, statt.

Am 3. November können die Berliner über eine Rekommunalisierung des Stromnetzes und die Gründung von Stadtwerken abstimmen, die ausschließlich Ökostrom produzieren. Damit der Entscheid erfolgreich ist, müssen nach Angaben des Energietisches mindestens 625.000 wahlberechtigte Berliner mit Ja stimmen. Ein Volksentscheid in Hamburg war am Sonntag erfolgreich gewesen. 50,9 Prozent der Hamburger hatten für den vollständigen Rückkauf der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze durch die Stadt gestimmt.