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Kulturlastenausgleich für Thüringer Kommunen

Kultur

Thüringen will Kommunen, die viel für Kultur ausgeben mit zusätzlichen Geldern beistehen. Der sogenannte Kulturlastenausgleich unterstützt Kommunen in diesem und dem kommenden Jahr mit jeweils 9 Millionen Euro. Insgesamt profitieren 15 Städte und 3 Landkreise davon.

bibliothek-bmgnrs-flickrDer Kulturlastenausgleich ist ein Sonderfonds, den das Land Thüringen aufgesetzt hat, um Kommunen mit besonders hohen Kulturausgaben pro Kopf zu unterstützen. Die ersten Städte und Kreise haben bereits Gelder erhalten.  So bekommt die die Stadt Meiningen bis Ende des Jahres knapp 710.000 Euro, um ihre laufenden Kulturprojekte zu finanzieren. Konkret sollen das Thüringer Märchen- und Sagenfest und das Sommerfestival „Grasgrün“ mit den Geldern unterstützt werden. Auch Eisenach erhält Unterstützung in Höhe von 536.000 Euro. Dort sollen die Gelder in Volkshochschule, Musikschule und Bibliothek fließen.

Das Geld aus dem Kulturlastenausgleich ist laut Kulturministerium-Sprecher Gerd Schwinger zweckgebunden. Eine Doppelförderung für Einrichtungen, die bereits Geld vom Land oder Bund bekommen, ist nicht möglich. Anträge können Kommunen stellen, die eine überregionale Kultureinrichtung tragen oder mitfinanzieren. Die Kulturquote muss mindestens 4 Prozent im Haushalt betragen. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur müssen mindestens bei 50 Euro liegen. In einem Landkreis müssen es 20 Euro sein. Im Antrag muss daher jede Stadt und jeder Landkreis detailliert angeben, welches Projekt durch den Kulturlastenausgleich unterstützt werden soll. Um in diesem Jahr Geld aus dem Kulturlastenausgleich zu erhalten, war ein Antrag bis zum 15. Mai notwendig.

Der Kulturlastenausgleich war als Bestandteil des Doppelaushalts 2013/14 im Januar im Landtag verabschiedet worden. Im kommenden Jahr gibt es eine neue Verteilungsrunde. Dann sollen wieder besonders kulturträchtige Orte, von denen auch die Einwohner im Umland profitieren, vom Kulturlastenausgleich profitieren können.

 

Bild:bmgnrs@flickr.com(CC BY-SA 2.0)