Das Feuerwehr-Kartell bestehend aus vier Feuerwehrfahrzeuge-Herstellern hat Kommunen jahrelang Löschfahrzeuge zu überhöhten Preisen verkauft. Nun wurde eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen Schadensbeseitigung aus dem sogenannten Feuerwehrbeschaffungskartell unterzeichnet.
Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit den Firmen Iveco Magirus, Rosenbauer Deutschland (vormals Rosenbauer Feuerwehrtechnik) und Schlingmann eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen Schadensbeseitigung aus dem sogenannten Feuerwehrbeschaffungskartell unterzeichnet. Danach erhalten geschädigte Kommunen von diesen Anbietern über einen Regulierungsfonds einen Schadensausgleich für festgestellte kartellbedingte Überhöhungen der Preise bei kommunalen Beschaffungen von insgesamt rund 6,7 Millionen Euro.
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sehen in dem Ergebnis eine gute Grundlage für eine außergerichtliche Einigung mit den beteiligten Anbietern von Feuerwehrfahrzeugen. Der erzielte Konsens zum Schadensausgleich sei zudem für die Kommunen ein Weg, schnell einen Schadensausgleich herbeizuführen und zahlreiche Einzelklageverfahren vor Gericht mit langer Zeitdauer und ungewissem Ausgang zu vermeiden. Mit dem vom Büro Lademann & Associates GmbH erstellten wettbewerbsökonomischen Gutachten liege eine fundierte Grundlage darüber vor, dass kartellbedingte Überhöhungen der Preise in den Jahren 2000 bis Mitte 2004 zum Nachteil der Kommunen entstanden sind. Nunmehr müsse unbürokratisch ein Ausgleich erfolgen.
Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Kommunen, sich der Regulierungsvereinbarung und der dazugehörigen Kommunalvereinbarung anzuschließen, die der Abwicklung des Schadensausgleichs zwischen den einzelnen Kommunen und den Unternehmen dient.
Hintergrund der jetzigen Vereinbarung war, dass das Bundeskartellamt am 28. Januar 2011 in einem Kartellverfahren rechtskräftig gewordene Bußgelder gegen die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, Luckenwalde, die Schlingmann GmbH & Co KG, Dissen, und die Albert Ziegler GmbH & Co KG, Giengen an der Brenz, als Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen über 7,5 Tonnen verhängt hatte. Der ebenfalls erlassene Bußgeldbescheid gegenüber Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Ulm, vom 7. März 2012 ist noch nicht rechtskräftig.
Als Teil der für künftige Vergabeverfahren notwendigen „Selbstreinigung“ durch die drei Unternehmen und damit als Teil ihrer Mitwirkung bei der Schadensaufklärung vereinbarten die kommunalen Spitzenverbände mit diesen die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens. Mit diesem wettbewerbsökonomischen und die Schadensfrage klärenden Gutachten wurde das Büro Lademann & Associates GmbH beauftragt. Das Gutachten kam auf der Grundlage einer online-gestützten Datenerhebung bei den Kommunen zu dem Ergebnis, dass die Fahrzeugaufbaupreise bei Beschaffungen im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 23. Juni 2004 preislich überhöht waren.
Die aktuelle Vereinbarung zur Schadensregulierung erfasst auf der Grundlage einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände auch Kommunen, die bei der im August 2011 insolvent gewordenen Firma Ziegler Feuerwehrlöschfahrzeuge beschafft haben. Dadurch soll ein Ausgleich und damit eine Befriedung für alle Kommunen erreicht werden. Iveco Magirus und Rosenbauer übernehmen einen Teil des auf Ziegler entfallenden Kompensationsbetrages.
Ergänzend zur außergerichtlichen Schadensregulierung haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen eine permanente Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der Löschfahrzeuganbieter durch die Beauftragung einer unabhängigen Institution, der ZertBau GmbH, herbeigeführt. Die ZertBau GmbH hat sich bei Präqualifikationsverfahren im Vergabebereich in der Vergangenheit bereits bewährt. Sie kontrolliert die Eignung der Unternehmen und damit auch deren Zuverlässigkeit dauerhaft und erstellt bei positivem Ausgang jeweils für ein Jahr geltende Zertifizierungen. Zu diesem Zweck prüft die ZertBau GmbH die Unternehmen insbesondere hinsichtlich der von diesen einzuhaltenden Anforderungen an personell-organisatorische Strukturen sowie eines regelkonformen Verhaltens (Compliance).
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände geht es darum, dass die Gewährleistung der Eignung und Zuverlässigkeit als ständige Verpflichtung und als Bringschuld der Unternehmen verstanden wird. So könne verhindert werden, dass es in Zukunft zu erneutem kartellrechtswidrigem Verhalten zwischen den Unternehmen zulasten der Kommunen kommt.
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