Angesichts von Wohnungsmangel und steigenden Mieten, gerade in den beliebten Stadtteilen, will der Berliner Senat die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnungen mit einer Verordnung unterbinden. In bestimmten Bezirken sollen Eigentümer Mietwohnungen damit nicht mehr als Ferienquartiere anbieten dürfen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf könnte nach Angaben der Bauverwaltung noch im Januar ins Parlament eingebracht werden. 2002 hatte das Oberverwaltungsgericht die bis dahin bestehende Verordnung gekippt – die Richter sahen keinen Mangel an Wohnraum. Heute gibt es in Berlin nach Schätzungen etwa 12.000 Ferienwohnungen, Experten aus der Tourismusbranche schätzen die Zahl sogar auf 15.000. Viele Anwohner beschweren sich über ständige Partys, Lärm und Müll der Touristen. Eigentümer erzielten durch das Geschäft mit den Touristen eine Rendite, die weit über der normalen Miete liege. Für Berliner dürften Touristen zudem keine Konkurrenz zum eigenen Leben sein.
Doch nicht nur Lärm und Müll sind problematisch. Durch die Verknappung von Wohnraum in den beliebten Stadteilen steigen die Mieten auf neue Höchstwerte. Das angestrebte Verbot, Wohnungen in Ferienwohnungen umzuwandeln, gilt nach einer Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, nur in Bezirken, in denen formal ein Mangel an Wohnraum festgestellt wird. Das betrifft im Augenblick nur die Bezirke in der Innenstadt.
Der Bezirk Pankow hat dadurch das Problem, dass allein in seinem Stadtteil Prenzlauer Berg schätzungsweise 1500 Ferienwohnungen vorhanden sind, in dem ganzen Bezirk aber keine angespannte Wohnraumsituation, sprich kein Wohnraummangel, zu verzeichnen ist. Daher geht der Bezirk einen anderen Weg um gegen Ferienwohnungen vorzugehen. Das Bezirksamt Pankow segnete kurz vor Weihnachten den Beschluss zur Dämpfung von Mietsteigerungen ab. Er gilt für die sogenannten sozialen Erhaltungsgebiete, also weite Teile Prenzlauer Bergs. Jetzt soll er durchgesetzt werden. Seit letztem Freitag ist der Beschluss in Kraft. Während das Verbot für mietsteigernd wirkende und deshalb politisch unerwünschte Luxuseinbauten wie Kamine, Zweitbäder oder Fußbodenheizungen nur bei künftig eingereichten Bauanträgen greift, gibt es für die Ferienwohnungen keinen Bestandsschutz. Darum wird die Bau- und Wohnungsaufsicht vermehrt in den betroffenen Gebieten unterwegs sein und sicher auch Hinweisen von Anwohnern nachgehen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will ebenfalls bald nachziehen. Eine Beschlussvorlage für das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung werde im Februar fertig sein. Somit folgt der Senat mit seiner Verordnung den Anliegen der Bezirke um das Verbot von zweckentfremdeten Wohnungen für die ganze Stadt zu regeln.
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