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Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Inklusion vorgelegt. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern soll ab dem 1. August 2013 in NRW gesetzlich geregelt sein. Künftig soll die große Mehrheit der behinderten Kinder nicht mehr an Förderschulen unterrichtet werden. Die rot-grüne Landesregierung setzt damit eine UN-Konvention über die Rechte von Behinderten um, die die Bundesrepublik unterzeichnet hatte.

Rollstuhlfahrercshootingankauf-Fotolia_32890236_XXL_0Bis zum Jahr 2023 soll so der Anteil der Schüler mit Handicap, die eine Regelschule besuchen, auf rund 65 Prozent steigen. Die gemeinsamen Klassen sollen zumindest punktuell von zwei Lehrkräften betreut werden.

Die bisherigen Pläne sehen vor, dass Kindern mit Behinderung nur bei der Einschulung und beim Übergang in Klasse 5 das Recht auf gemeinsamen Unterricht gewährt wird. Eine Einschränkung, die der Sozialverband für nicht akzeptabel hält! Norbert Müller-Fehlig, Geschäftsführer des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, bezweifelt, dass in den künftigen Inklusions-Klassen eine optimale therapeutische Versorgung gewährleistet werden kann.

Der Deutsche Städtetag kritisierte die Planung des Landes, den Kommunen keine Mittel für Umbauten und zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip der Konnexität – Wer bestellt, bezahlt – sei in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verletzt. Nach einem Gutachten des Städtetages sei NRW verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Reform verbunden sind. Die Inklusion dürfe nicht in der Praxis vor Ort scheitern. Der Städte- und Gemeindebund NRW denkt wegen der Kostenbelastung bereits über eine Klage beim Landesverfassungsgericht in Münster nach.

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