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Bürgerentscheid gegen Votum des Schulministeriums

Innenpolitik

Rat und Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem Votum für einen Bürgerentscheid über die Zukunft einer Realschule gegen das Schulministerium in Stellung gebracht. Obwohl das Ministerium die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Erhalt der Fridtjof-Nansen-Realschule verneint, hat der Rat das Begehren gestern Abend einstimmig passieren lassen.

Das Ministerium sieht das Bürgerbegehren als unvereinbar mit dem in einer Befragung geäußerten Willen von Eltern an, die ihre Kinder an eine von zwei geplanten Sekundarschulen schicken wollen. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist ein Beschluss des Rates zur Gründung von zwei Sekundarschulen. Hierdurch ist die Fridtjof-Nansen-Realschule in ihrer Existenz bedroht. Eine Bürgerinitiative hatte seit Ende Juli mehr als 13.000 Unterschriften für den Erhalt der Schule gesammelt. Bei einer von der Stadt durchgeführten Befragung hatten rund 27 Prozent der Antwortenden angegeben, ihr Kind „ganz bestimmt“ oder „eher ja“ an einer Sekundarschule anmelden zu wollen. 20 Prozent wollen ihre Kinder auf eine Realschule schicken.

Nach Auffassung der Bezirksregierung Münster ist das Schul-Bürgerbegehren unzulässig. Laut Schulgesetz sei die Stadt als Schulträger verpflichtet, Schulen einzurichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür bestehe und die Mindestgröße gewährleistet sei. Die Elternbefragung habe ein Bedürfnis für eine Sekundarschule nachgewiesen. Ein Bürgerbegehren dürfe die Umsetzung des Elternwillens nicht unterlaufen. Das Schulministerium teilt diese Rechtsauffassung in einer Stellungnahme.

Ob der Bürgerentscheid wie geplant am 28. Oktober stattfinden kann, ist aber auch nach der gestrigen Ratsentscheidung noch nicht sicher. Die Kommunalaufsicht kann den Bürgermeister anweisen, den Ratsbeschluss zu beanstanden. Der Rat müsste dann erneut über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beraten. Bliebe der Rat bei seiner aktuellen Haltung, müsste der Streit vor Gericht ausgetragen werden.

Mehr Informationen über das Bürgerbegehren gibt es hier.

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