Bayern hat drei Förderprogramme zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land aufgelegt, die durch den Nachtragshaushalt 2012 mit 4,5 Millionen Euro ausgestattet wurden. Für 2013 und 2014 sind weitere 11 Millionen Euro vorgesehen.
Die Programme umfassen die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte, die Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum sowie ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende. Innovative Versorgungskonzepte können künftig mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Dies können zum Beispiel Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen sein oder Gemeinschaftspraxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden. Außerdem wird die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten mit zu wenig jungen Ärzten mit 60.000 Euro unterstützt. Voraussetzung ist unter anderem die Niederlassung in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern und die Verpflichtung, dort mindestens fünf Jahre als hausärztlicher Vertragsarzt tätig zu sein. Daneben wurde ein eigenes Stipendienprogramm für Medizinstudierende aufgelegt. Wer sich verpflichtet, nach der Facharztweiterbildung für mindestens fünf Jahre als Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein, wird unterstützt. Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gezahlt. Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt durch die Bayerische Gesundheitsagentur am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die Anträge auf Förderung sind ab sofort hier abrufbar.