Der Deutsche Städtetag bekräftigt seine Haltung, dass der Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger bei jeder Änderung melderechtlicher Vorschriften ohne Einschränkung zu gewährleisten ist.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Dr. Stephan Articus sagte: „Die missbräuchliche Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister muss verhindert werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten selbst wirksam bestimmen können.“
Die kommunalen Meldebehörden sind schon jetzt gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Die Bürgerinnen und Bürger können in nahezu allen Bundesländern bisher gegenüber der Meldebehörde schriftlich Widerspruch gegen die Weitergabe von persönlichen Daten einlegen. Die Städte haben mit den praktizierten Widerspruchsverfahren vernünftige Ergebnisse erzielt. „Die im jüngst beschlossenen Bundesgesetz neu vorgesehene Ausnahmeregelung höhlt die Widerspruchsmöglichkeit allerdings aus. Das lehnen wir ab“, so Articus weiter.
Gerade vor diesem Hintergrund erscheint eine derzeit diskutierte Einwilligungslösung auch als wirksamer Schutz der Bürgerinnen und Bürger, wenn Daten für Werbezwecke und den Adresshandel übermittelt werden sollen. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten dafür praktikable und administrierbare Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet werden“, forderte Articus.