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Bund muss Umsatzsteuerfreiheit interkommunaler Kooperation klarstellen

Steuern

Der Deutsche Landkreistag hat den Bund gebeten, sicherzustellen, dass die gerade im ländlichen Raum immer wichtiger werdende Zusammenarbeit von Kommunen nicht erschwert wird. Vor dem konkreten Hintergrund einer drohenden Umsatzsteuerpflichtigkeit derartiger öffentlicher Kooperationen forderte Präsident Landrat Hans Jörg Duppré eine zügige gesetzliche Klarstellung.

„Interkommunale Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen und darf nicht durch das Vergaberecht oder steuerrechtliche Vorschriften behindert werden. Insofern erwarten wir vom Bund eine zügige gesetzliche Klarstellung.“

Duppré erläuterte, dass die Erfolgsaussichten kommunalen Agierens im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel oder der Entwicklung der ländlichen Räume erheblich von den durch Landes- und Bundespolitik gesetzten Rahmenbedingungen abhingen. Als Negativbeispiel nannte er das Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem letzten Jahr, das die Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand erheblich ausgeweitet habe und dazu führe, dass die gesamte interkommunale Zusammenarbeit unter dem Verdacht der Steuerpflichtigkeit stehe.

„Es liegt auf der Hand und wird auch von niemandem bestritten, dass die Zusammenarbeit von Kommunen einer der wesentlichen Bestandteile eines erfolgreichen Umgangs mit demografischen Prozessen ist und unterstützt werden muss. Dazu gehört dann aber auch, interkommunale Kooperationen nicht zu behindern. Deshalb muss der Bund unbedingt zügig eine gesetzliche Klarstellung treffen, weil sonst mit der drohenden Umsatzsteuerpflichtigkeit ein erhebliches Hemmnis für die kommunenübergreifende Problemlösung besteht“, so Duppré.

Interkommunale Zusammenarbeit – sowohl als gemeinsame Aufgabenerfüllung (Vollstreckung, Straßenunterhalt, Standesamt etc.) als auch als gemeinsame Back-office-Leistungen (Personalabrechnung, Beihilfe, Rechnungsprüfung, EDV) – sei für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen von enormer Bedeutung und dürfe nicht durch das Vergaberecht oder steuerrechtliche Vorschriften behindert werden. „Es geht hier nicht um die ordnungspolitische Debatte um privat oder Staat, es geht darum, ob zwei Kommunen in den genannten Bereichen zusammenarbeiten dürfen oder ob sie es künftig aus steuerlichen Gründen wieder alleine machen müssen“, erläuterte Duppré.

Darüber hinaus sprach sich der DLT-Präsident im Zusammenhang mit der Reform des europäischen Vergaberechts dafür aus, interkommunale Kooperationen auf EU-Ebene nicht weiter einzuschränken. „Hier liegen nach dem maßgeblichen EuGH-Urteil aus dem Jahre 2009 klare Kriterien für eine Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit vor, die nicht weiter von der EU-Kommission verschärft werden sollten. Anderenfalls drohe eine empfindliche Einengung kommunaler Spielräume und letztlich ein Ersticken von Kooperationsmodellen der Kommunen“, so Duppré abschließend.