Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“) stieß gestern unter Experten bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag auf ein geteiltes Echo.
Viele Fragen kreisten um die rechtlichen Auswirkungen. Jedes solcher Abkommen begrenze staatliches Handeln, machte Professor Markus Krajewski (Universität Erlangen-Nürnberg) klar. Der Sachverständige Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung) führte aus, dass es nicht insgesamt zu höheren Standards kommen werde. Beim Geben und Nehmen der Verhandlungen werde es um die vorhandenen unterschiedlichen Standards gehen. Der Unternehmer Bertram Kawlath hob die „Chance“ hervor, „besonders den kleinen Unternehmen große Markteintrittsbarrieren zu nehmen“. Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund befürchtete hingegen einen „Wettlauf, um Arbeitnehmerstandards zu senken“. Professor Gabriel Felbermayr (ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) sprach von „Vorteilen in der langen Frist“ mit einem Wirtschaftswachstum von ein bis drei Prozent.
Jürgen Maier wartete mit einem Generalverriss auf: Aus wirtschaftlichen Gründen sei TTIP nicht nötig. Man brauche das Abkommen „nur, wenn man eine neue Welle von Deregulierung einleiten“ wolle, wenn man „der Wirtschaft mehr Macht geben will, unerwünschte Regulierungen abzuwehren“. Thomas Fritz (PowerShift e.V.) befand, die Investitionsschutzregeln seien „nicht nur vor dem Hintergrund überflüssig, dass beide Partner entwickelte Rechtsschutzsysteme aufweisen“. Sie seien auch „ökonomisch widersinnig.
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen das Ziel des Abkommens, machen aber auch „erhebliche Risiken“ geltend: „Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerb ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Hier finden Sie weitere Informationen über TTIP.