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Neue Integrationsrichtlinie in Kraft

Allgemein, Integration

In Sachsen-Anhalt ist gestern die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“, kurz Integrationsrichtlinie, in Kraft getreten, die die Richtlinie aus dem Jahr 2009 ersetzt. Zukünftig können auch Integrationsprojekte gefördert werden, die sich nicht ausschließlich an Zuwanderer mit einem verfestigten Aufenthaltsrecht richten, sondern darüber hinaus auch Asylbewerber und geduldete Ausländer einbeziehen.

Die Weiterentwicklung der Integrationsrichtlinie basiert auf einer vom Ministerium für Inneres und Sport in Auftrag gegebenen Evaluation der bisherigen Richtlinie. Die Evaluation wurde im vergangenen Jahr vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) durchgeführt. Die Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass eine stärkere Einbeziehung der kommunalen Koordinierungsstellen für Integration in die Umsetzung und Steuerung die Qualität der Projektarbeit vor Ort weiter verbessern könnte. Außerdem sollten Projektträger zur Mitwirkung in lokalen Integrationsnetzwerken verpflichtet werden. Auch die Aktivierung, Beteiligung und Qualifizierung von Zuwanderern sei ein wesentlicher Erfolgsfaktor in der Integrationsarbeit. In der Weiterentwicklung des Förderprogramms sollten daher vor allem Ansätze berücksichtigt werden, die darauf abzielen, die Potenziale von Zuwanderern in der Projektarbeit zu nutzen oder durch die Kooperation mit Migrantenorganisationen zu erschließen.