Integration durch Bildung. In Berlin wird ein neues Landesrahmenprogramm „Integrationslotsinnen und –lotsen gestartet. Die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen stellt erstmalig in den Jahren 2014 und 2015 je 2,2 Mio. € für Integrationslotsinnen und -lotsen sowie Stadtteilmütter zur Verfügung. Insgesamt werden rund 70 Lotsen in allen Bezirken finanziert.
Erstmals wird eine bedarfsgerechte Verteilung der Gelder gesichert. Die meisten Lotsinnen und Lotsen sind in den Stadtteilen Mitte (insgesamt zwölf Stellen) und Neukölln (elf Stellen) beschäftigt, gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf (jeweils 8).
Das Landesrahmenprogramm soll der Integrationslotsen-/Stadtteilmütterarbeit auf lange Sicht eine Perspektive und einen gesicherten finanziellen Rahmen geben. Nachdem die Integrationslotsinnen und -lotsen jahrelang alleine über Arbeitsmarktinstrumente finanziert wurden, werden nun erstmals reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschlossen und die Lotsinnen und Lotsen nach Tarif bezahlt. Mit dem Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und -lotsen werden darüber hinaus eine fachliche Begleitung und Qualifizierungsmaßnahmen für sie in Berlin finanziert.
Aus der Senatsverwaltung heißt es „Integration funktioniert durch Bildung. Deshalb ist es wichtig, die Erziehungsfähigkeit der Eltern mit nichtdeutschem Hintergrund zu verbessern. Stadtteilmütter, Integrationslotsinnen und Integrationslotsen haben hierzu schon bisher einen wichtigen Beitrag geleistet und sind deshalb eine Erfolgsgeschichte für Berlin. Durch die erstmalige Regelfinanzierung und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Lotsinnen und Lotsen selbst schaffen wir Kontinuität und sichern die Qualität. Darüber hinaus bekommen diese Frauen mit der Möglichkeit beruflicher Qualifizierung eine berufliche Perspektive. Beides zu verbinden ist ein großer Erfolg für die Integrationspolitik in Berlin.“
Im Dezember 2013 und im Januar 2014 haben inzwischen 66 neue Integrationslotsinnen und -lotsen ihre Arbeit aufgenommen.
Das Landesrahmenprogramm wird von einer Regiestelle im Auftrag der Beauftragten des Senats für Integration und Migration umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den Integrationslotsinnen und -lotsen, den beteiligten Trägern, den Bezirken, Senatsverwaltungen und den JobCentern.