Bund und Länder einigten sich am Donnerstag über die Verteilung der Fluthilfe-Gelder. Ein Sonderfonds mit 8 Milliarden Euro soll den Opfern der Flut helfen, die größten Schäden und Verluste auszugleichen. Demnach sollen Bürgern dann bis zu 80 Prozent ihrer entstandenen Schäden aus dem Fonds ersetzt werden. Versicherungsleistungen und andere Hilfen würden dabei angerechnet werden, teilte das Finanzministerium in Berlin mit.
Die meisten Hochwasserschäden wurden in Süd- und Ostdeutschland verzeichnet. Bund und Länder einigten sich auf einen Verteilungsschlüssel für die Hilfs-Milliarden aus dem Sonderfonds. Demnach erhält Sachsen-Anhalt den größten Anteil mit 40,40 Prozent. Nach Angaben aus dem Landesfinanzministerium in Magdeburg sind im Bundesland Hochwasserschäden von 2,7 Milliarden Euro entstanden.
Sachsen erhält 28,78 Prozent aus dem Hilfsfonds, Bayern 19,57 Prozent. Thüringen bekommt 6,76 Prozent und Brandenburg erhält 1,38 Prozent. Niedersachsen 1,14 Prozent und Baden-Württemberg 1,10 Prozent. Vier weitere Länder erhalten jeweils weniger als 0,5 Prozent. Die Verteilung der übrigen Mittel soll erst dann erfolgen, wenn die Schäden endgültig festgestellt sind. Mit Unterstützung der EU kann ebenfalls gerechnet werden. Die EU-Kommission hat Deutschland 350 Millionen bis 360 Millionen Euro Fluthilfe in Aussicht gestellt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Anfang der Woche erklärt, erste Zahlungen aus dem Hilfspaket sollten noch im August fließen. Derweil gibt es immer noch Orte, in denen die geschädigten Bürger noch nicht wieder in ihre Häuser zurückkehren konnten. Im Raum Deggendorf, wo das Hochwasser besonders heftig gewütet hat, warten nun viele Bürger auf die versprochenen unbürokratischen Hilfen.
Bayerns Finanzminister, Markus Söder, fordert zusätzlich zum Hilfsfonds eine steuerliche Entlastung der Flutgeschädigten. So sollen alle Kosten für den Wiederaufbau zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein. Allerdings wird dies noch unter den Finanzministern der Länder diskutiert.
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