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Gebühren für Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarte sollen sinken

Europa

Die EU-Kommission veröffentlichte heute einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD II) sowie eine Verordnung zu den multilateralen Interbankentgelten (MIFs) für grenzüberschreitende Zahlungskartentransaktionen.
Laut Entwurf sollen die MIFs künftig höchstens 0,2 Prozent des Umsatzes beim Bezahlen mit einer Debitkarte und maximal 0,3 Prozent beim Bezahlen mit einer Kreditkarte betragen dürfen.

Der für diesen Bereich verantwortliche EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, der durch die Vorschläge für die Konzessionsvergabe bei der Wasserversorgung in die Kritik geraten war, sagte, dass es „folgerichtig“ sei, diese Interbankenentgelte im Interesse der Konsumenten zu kürzen. Schließlich gebe es solche Gebühren beispielsweise nicht in den USA oder Dänemark und beide Länder würde „ziemlich gut“ damit fahren. Interbankenentgelte seien „Goldesel“ für die Kartenanbieter.

Dass dies nur eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem einheitlichen Zahlungsraum sein kann, gibt man in Brüssel gerne zu. Gerade innerhalb der Währungsunion seien die Unterschiede für Zahlungsdienstleistungen „eklatant“, betonen Finanzmarkt-Experten der Kommission. So müssen die Bundesbürger bei der Bargeld-Abhebung am Geldautomaten auch innerhalb der Euro-Zone mit hohen Gebühren rechnen, während beispielsweise Belgier oder Niederländer mit ihrer heimischen Bank-Card an deutschen Automaten keinen Cent zusätzlich zahlen.

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Jede elektronische Zahlung verursacht Kosten

Die multilateralen Interbankenentgelte fallen bei jeder elektronischen Zahlung im Einzelhandel an. Die Händler müssen diese Entgelte an die jeweilige Bank des Kartennutzers abführen. Egal ob der Kunde eine Kreditkarte oder eine Debitkarte nutzt. Direkt zahlen die Nutzer der Karten nicht für die Möglichkeit elektronisch zu bezahlen. Das übernimmt der Verkäufer, der den Service anbietet. Indirekt landen die entstehenden Kosten des Einzelhandels dann über eine Umlage auf die Kaufpreise dann doch beim Kunden.

Barnier machte bei der Bekanntgabe des Entwurfs klar, dass es nur eine Begrenzung der Interbankenentgelte geben wird und keine Abschaffung. Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit eine Reihe kartellrechtlicher Verfahren bei Kartenzahlungen gegen MasterCard und Visa Europew durchgeführt. Dabei standen die multilateralen Interbankenentgelte häufig im Fokus der Ermittlungen. So wurde im März 2008 ein Verfahren gegen Visa Europe eröffnet. Um das Verfahren zu beenden, hatte sich Visa Europe zunächst verpflichtet, die MIFs beim Einsatz von Debitkarten auf 0,2 Prozent des Umsatzes zu begrenzen. Im Mai 2013 folgte das Angebot, die MIFs beim Einsatz von Kreditkarten auf 0,3 Prozent des Umsatzes zu begrenzen.

Nun können diese Begrenzungen rechtlich verbindlich festgelegt werden, bestätigte Barnier. Damit würden die Vereinbarungen zwischen Kommission und Visa Europe künftig für alle Kartentanbieter gelten. Auch potenzielle neue Anbieter sollten so die gleichen Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

 

Bild:mueritz@flickr.com(CC BY-SA 2.0)

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