Bund und Länder waren sich schnell einig, dass es einen Fluthilfe-Fonds mit einem Volumen von 8 Milliarden Euro geben soll. Allein wer welchen Anteil zu tragen hat, wurde lange diskutiert. Nun ist laut Medienberichten klar, wie die Finanzierung aussehen soll.
Vom 8 Milliarden-Hilfsfonds übernimmt der Bund fast fünf Milliarden Euro. Die Länder tragen die restlichen drei Milliarden Euro. Das Geld für den Fonds soll per Anleihe beschafft werden. Damit die Hilfsgelder möglichst schnell ausgezahlt werden können, will der Bund den Ländern das Geld vorstrecken. Um keine neuen Finanzlasten für die Länder auszulösen, bekommen diese 20 Jahre Zeit, um ihren Anteil zurückzuzahlen.
Gedacht sind die Mittel für den Wiederaufbau und Beseitigung aller Schäden in den betroffenen Gebieten. Bis zum 5. Juli soll dann auch feststehen, wie genau die Mittel verteilt werden. So sollen dann bis Ende Juli alle Schäden begutachtet sein, so dass es dann zügig an den Wiederaufbau gehen kann.
Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) nannte das Ergebnis eine gute Lösung: „Das ist ein wichtiges Signal für die Menschen in den betroffenen Ländern.“ Steuererhöhungen wären keinesfalls eine Lösung gewesen.
Bund kommt Forderung der Länder nach
Die sogenannten Entflechtungsmittel sollen nun bis Ende 2019 fortgeführt werden. Sie beinhalten Zuschüsse für den kommunalen Wohnungsbau und Nahverkehr. Eigentlich wollte der Bund diese Mittel schrittweise zurückfahren.
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