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EU: Kostensenkung beim Breitbandausbau

Allgemein, Versorgung

Am Dienstag hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgestellt, mit dem die Kosten für den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, den sogenannten Breitbandnetzen, gesenkt werden sollen. Einsparmöglichkeiten von 40 bis 60 Milliarden Euro seien laut Kommission durch den Entwurf möglich. Die meisten Kosten entstünden beim Breitbandausbau durch Straßenbauarbeiten für die Verlegung von Glasfaserleitungen.

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Hier spricht die EU-Kommission von bis zu 80 Prozent der gesamten Netzausbaukosten. Darum will sie genau bei den Punkten Ausbau und Erweiterung ansetzen. Mit der Initiative geht die Kommission vier Problemfelder an.

  • Neue und renovierte Gebäude sollen künftig von vornherein über eine interne hochgeschwindigkeitsfähige Breitbandstruktur verfügen. So lassen sich hohe Kosten für Nachrüstungen einsparen.
  • Die bisher unzureichende Koordinierung von Bauarbeiten soll beseitigt werden. Netzbetreiber sollen die Möglichkeit erhalten mit anderen Infrastrukturbetreibern Vereinbarungen auszuhandeln.
  • Genehmigungsverfahren sind zu komplex und zeitaufwendig. Diese sollen vereinfacht und verkürzt werden. Es ist eine standardmäßige Bearbeitungsfrist von maximal sechs Monaten vorgesehen. Zusätzlich soll die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle vorangebracht werden.
  • Netzbetreiber und Bauträger sollen verpflichtet werden, den Zugang etwa zu Leitungsrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen oder Türmen zu „fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen“ zu gewähren.

 

Art der Umsetzung bleibt Mitgliedsstaaten überlassen

Was die EU-Kommission nun vorgelegt hat, wurde größtenteils mit der letzten Reformierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Deutschland bereits implementiert. Auch in Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien hätten sich vergleichbare Verfahren bewährt, heißt es in Brüssel. Organisatorische Fragen zur Umsetzung der neuen Vorschriften, die mit Zustimmung des EU-Parlaments und des Ministerrats unmittelbar in Kraft treten können, würden weitgehend den Mitgliedsstaaten überlassen.

Ambitionierte Ziele

Die Initiative der EU ist Teil der Digitalen Agenda für Europa. Sie soll Wachstum und Beschäftigung durch Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation fördern. Desweiteren sieht sie vor, dass bis 2013 eine grundlegende Breitbandanbindung für alle Europäer erreicht wird. Bis 2020 soll eine Breitbandversorgung von mindestens 30Mbit/s für jeden Bürger in Europa realisiert sein. Zusätzlich sollen bis dahin für die Hälfte aller Bürger Anschlüsse mit mehr als 100MBit/s zur Verfügung stehen. Ehrgeizige Ziele die laut EU-Kommission nur mit einer Reduzierung der Kosten beim Breitbandausbau erreicht werden können.

Kritik vom VKU

Zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission äußerte sich der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, positiv, doch mahnte er an, dass Kostensenkungen nicht zur Belastung von kommunalen Ver- und Entsorgern werden dürfe: „Grundsätzlich begrüßen wir die Anstrengungen der EU, bis zum Jahr 2020 alle europäischen Bürger mit leistungsfähigen Internetgeschwindigkeiten auszustatten. Doch der Vorschlag zur Kostensenkung darf nicht dazu führen, dass kommunale Ver- und Entsorger mit zusätzlichen Belastungen belegt werden, ohne dass man gleichzeitig auch erkennbar Anreize für ihr Engagement setzt.“

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