Einigung über Kosten für Krippenausbau

Dez. 12, 2012 | Allgemein

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Ausgleichszahlungen für Kita-Ausbau in Schleswig-Holstein unter Dach und Fach

Ab dem 1.8.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Das Land Schleswig-Holstein erkennt nun an, dass den Kommunen eine unterstützende Finanzierung durch das Land zusteht. Unter bestimmten Voraussetzungen werden dadurch Investitions- und Betriebskosten übernommen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, hat die Verständigung begrüßt: „Die Länder sind verpflichtet, Mehrausgaben der Kommunen im Zusammenhang mit dem Krippenausbau zu tragen. Kreise, Städte und Gemeinden dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben, weil die Länder ihrer – verfassungsrechtlich –  bestehenden Finanzierungsverpflichtung nicht nachkommen. Deshalb ist die Einigung in Schleswig-Holstein richtig und wichtig und hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer.“

Dem Konsens in Kiel ging ein sechsmonatiger Streit zwischen Land und Kommunen voraus, in dem die Kommunen auf Ausgleichszahlungen seitens der Landesregierung gepocht hatten, allerdings kein Gehör beim Land fanden. Henneke sagte dazu: „Wir begrüßen es, dass diese Auseinandersetzung zwischen Kommunen und Land beendet werden konnte und damit nicht das Landesverfassungsgericht wie vor zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen feststellen musste, dass das Land seinen Kommunen die finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen hat, die aus der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes herrühren.“

Das Land Schleswig-Holstein stellt im Haushalt für das kommende Jahr zusätzlich 15 Millionen Euro für Kita-Betriebskosten zur Verfügung. Dieser Zuschuss wächst bis 2017 mit der Zahl der Kita-Plätze auf 80 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich als Ausgleich für Betriebsmehrkosten stellt die Landesregierung einmalig 36,5 Millionen Euro bereit.

Bild: babimu

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