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Bund und Kommunen zahlen Milliardenbeträge für Hartz-IV-Aufstocker

Soziales

Bund und Kommunen könnten die Ausgaben für Hartz-IV-Leistungen einer neuen DGB-Studie zufolge um Milliardenbeträge senken, wenn es einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro gäbe.

In der Untersuchung wird auf die steigende Zahl sogenannter Hartz-IV-Aufstocker hingewiesen, deren Leistungen mittlerweile 31,4 Prozent der Gesamtzahlungen an Hartz-IV-Haushalte ausmachten.

Laut DGB waren im Juli dieses Jahres 1,32 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II erwerbstätig. Rund 350.000 Menschen arbeiteten demnach sogar Vollzeit, verdienten aber so wenig, dass sie ergänzend auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren. Eine Senkung der Zahl der Aufstocker durch höhere Löhne würde die Kassen von Bund und Kommunen unmittelbar entlasten: 2010 wurden der Studie zufolge nur für sozialversichert beschäftigte Aufstocker knapp vier Milliarden Euro aufgewendet.

Der Gewerkschaftsbund kritisiert zudem einen Missbrauch von Hartz IV als Kombilohn. «Hartz-IV-Leistungen wirken auf diese Weise wie ein unbefristeter Lohnkostenzuschuss, der dann besonders hoch ist, wenn die Unternehmen niedrige Löhne zahlen.» Durch Dumpinglöhne werde aber der Wettbewerb zulasten fair zahlender Mitbewerber verzerrt.

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