CDU fordert für Kommunen mehr Mitsprache beim Bau von Windkraftanlagen

Dez. 9, 2018 | Energiewende, Umwelt

Diese ist in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB geregelt und hat in den letzten Jahren zum massiven Ausbau der Windenergie in ländlichen Gegenden beigetragen, da sie als planungsrechtliche Sonderregelung den Kommunen die vorrangige Möglichkeit einräumt, Windkraftanlagen im Außenbereich zu installieren.

Stattdessen soll es nach Beschluss des Parteitages zukünftig ein „positives Planungserfordernis“ geben, was in der Praxis mehr Mitspracherecht für die Kommunen bedeuten würde. Der Neubau von Windkraftanlagen ist nach wie vor ein kontroverses Thema, da Aspekte wie ein zu geringer Abstand zu Wohnsiedlungen, Lärm- und Lichtemissionen sowie eine nachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes immer noch strittig sind.

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