Gestern hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Umsetzung der Grundsteuerreform beschlossen. Grund für diese Neuregelung in Sachsen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Demnach müssen die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 im Freistaat gelten.
Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben in Mecklenburg-Vorpommern auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben.
NRW-Landesregierung legt Gesetzentwurf vor: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Mitte Dezember eine Verbändeanhörung über einen Gesetzentwurf eingeleitet, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen. Damit macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von einer neu geschaffenen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch, für die sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative 2018 stark gemacht hat. Der Gesetzentwurf soll den Kommunen Planungssicherheit geben.
My home is my castle, heißt es in England. Und in Ungarn gilt: „Gute Nachbarn sind ein echter Schatz.“ Diese beiden Aussagen würden die Menschen in Nordrhein-Westfalen sofort unterschreiben. Denn sie fühlen sich in ihrer Nachbarschaft insgesamt sicher, wie die Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ herausgefunden hat.
Laut einer Studie des französischen Nationalinstituts für Statistik und Wirtschaftsstudien müssen circa 30 Prozent der Franzosen mit ihrem Auto mehrere Kilometer zurücklegen, um ihren alltäglichen Einkäufen nachzugehen. Das ist nicht nur für die Umwelt problematisch, sondern deutet auch auf eine Abwanderung von Dienstleistungen und Läden aus ländlichen Gemeinden hin.
Die Bevölkerung der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden Thüringens wird sich bis zum Jahr 2040 voraussichtlich sehr unterschiedlich entwickeln. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, reicht die Spannbreite der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Zeitraum 2019 bis 2040 von –49,8 Prozent bis +52,1 Prozent.
Wir bedanken uns bei unseren Lesern und Allen, die sich der Kommunalen Familie verbunden fühlen, für das Interesse an unserer Arbeit und die tatkräftige Unterstützung in 2020. Wir freuen uns auf ein erfolgreiches Jahr 2021.