In dieser Woche fand in Wernigerode der Abschlussworkshop der Pilotphase zum Projekt „Sag’s uns einfach – der Sachsen-Anhalt-Melder“ statt. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Auswertung der seit Juni 2013 andauernden Pilotphase und die technische Weiterentwicklung des Dienstes, mit dessen Hilfe die Bürger über das Internet oder per Web-App ihre Anliegen schnell und unkompliziert an die Verwaltung melden können.
Das Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften der Universität Osnabrück lädt aus Anlass des 70. Geburtstages seines Gründers und ehemaligen Direktors, Professor Dr. Jörn Ipsen, zu den 25. Bad Iburger Gesprächen ein. »Demokratie und Selbstverwaltung – Selbstverwaltung in der Demokratie« lautet der Titel der Veranstaltung am Freitag, 24. Oktober, um 10 Uhr im Rittersaal des Schlosses Bad Iburg, Schloßstraße.
Die Berliner Humboldt-Universität sowie die Freie und die Technische Universität haben das gemeinsame Projekt „Sprachen – Bilden – Chancen: Innovationen für das Berliner Lehramt“ gestartet. Ziel ist es, die Bereiche Sprachbildung, Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in der Lehrerbildung zu stärken sowie Lehrkräfte besser auf die sprachliche Vielfalt im Klassenzimmer vorzubereiten. Das Projekt wird mit 1,25 Millionen Euro vom Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache der Universität zu Köln gefördert und von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt.
52 Männer haben innerhalb von rund anderthalb Jahren bei der Renovierung der „Schule am Schloss“ in Berlin Charlottenburg ihre Geldstrafen abgearbeitet. Renoviert wurden in der Integrierten Sekundarschule mehr als 50 Räume, die Sanitärbereiche sowie Flure und Treppenhäuser. Heute findet die offizielle Fertigstellungsfeier statt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die derzeitige Hartz-IV Organisation einschließlich der Aufteilung zwischen Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht zu beanstanden sei.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt zur rechtlichen Stellung von Optionskommunen entschieden. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Urteil zumindest in Teilen. Denn in seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht die direkten Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen eingeschränkt. So dürfe der Bund künftig vertretbare Rechtsauffassungen der Optionskommunen nicht beanstanden und auf dieser Grundlage Mittel vorenthalten.
In den nächsten fünf Jahren gehen bundesweit schätzungsweise 13.000 Hausärzte in den Ruhestand. Statistisch gesehen wird jedoch nur jeder zweite einen Nachfolger für seine Praxis finden. Ein 2009 gestartetes Programm, das die Weiterbildung des allgemeinmedizinischen Nachwuchses fördert, ließ bislang die Zahl des Nachwuchses in dieser Facharztgruppe nur geringfügig und regional unterschiedlich steigen.