Eine Nachfolgeregelung des OZG muss eine Volldigitalisierung der gesamten öffentlichen Hand im Fokus haben und die direkt betroffenen Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen in Kombination mit deren Fachverfahrensherstellern und IT-Dienstleistern viel stärker als bisher einbeziehen. Ein Beitrag von Sirko Scheffler.
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Für eine Trendumkehr beim OZG-Änderungsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist 2017 als eines der wichtigsten und größten Vorhaben der deutschen Verwaltungsdigitalisierung gestartet. Bis Ende 2022 sollten alle Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich online zur Verfügung stehen. Mittlerweile ist es 2023 und die Bilanz fällt mehr als ernüchternd aus. Bisher habe alle Mühen und Gelder außer Frust auf allen Seiten wenig Zählbares hervorgebracht. Dies ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Überforderung der Verwaltung, insbesondere in den kommunalen Behörden vor Ort, dramatisch.
Einer für Alle – der digitale Bauantrag kommt!
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verantwortet bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) die Entwicklung der digitalen Baugenehmigung. Aufgrund der Komplexität der Prozesse wurde ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, in welchem eine zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattform in der Cloud den zentralen Mittelpunkt der Lösung darstellt.