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Empfehlungen für die Nachfolgeregelung des OZG

Digitalisierung

Eine Nachfolgeregelung des OZG muss eine Volldigitalisierung der gesamten öffentlichen Hand im Fokus haben und die direkt betroffenen Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen in Kombination mit deren Fachverfahrensherstellern und IT-Dienstleistern viel stärker als bisher einbeziehen. Ein Beitrag von Sirko Scheffler.

Tragende Säulen einer Nachfolgeregelung müssen daher gelebte Standardisierung und Normung sowie ein mitarbeiterfreundliches Veränderungsmanagement kombiniert mit bundesweiten Basiskomponenten sein. Bei aller Eile und Notwendigkeit, die digitale Transformation schnell voranzutreiben, muss ein Gleichklang von Entwicklung eines praxistauglichen, der Aufgabe angemessenen offenen Standards und der zügigen Umsetzung von diesem in wettbewerblichen Lösungen entstehen.

In der bisherigen OZG-Betrachtung hatte vor allem die Schaffung eines Online-Zugangs Vorrang. Hierdurch wurde sehr viel Aufmerksamkeit auf die Außensicht gelenkt und nicht eine standardisierte und normierte Durchgängigkeit der Lösung insgesamt betrachtet. Das führte dazu, dass Lösungen für einen Online-Zugang geschaffen wurden, die nicht den Ansprüchen des Sachbearbeiters genügten und diese mitnichten aus seiner Sicht nutzerfreundlich sind. Somit sind die angestrebten Prozessverbesserungen verbunden mit einer schnelleren und qualitativ verbesserten Antragsbearbeitung nicht erreichbar.

Foto: © Julien Eichinger – stock.adobe.com

Es wird elektrifiziert und nicht digitalisiert


Zusätzlich entstehen unnötige Medienbrüche in der Antragsbearbeitung. Hier gilt es nun, dringend Abhilfe zu schaffen und eine doppelte Nutzerfreundlichkeit sowohl für den Antragssteller als auch den Sachbearbeiter zu schaffen.

Tragende Säulen einer Nachfolgeregelung müssen daher gelebte Standardisierung und Normung sowie ein mitarbeiterfreundliches Veränderungsmanagement kombiniert mit bundesweiten Basiskomponenten sein. Bei aller Eile und Notwendigkeit, die digitale Transformation schnell voranzutreiben, muss ein Gleichklang von Entwicklung eines praxistauglichen, der Aufgabe angemessenen offenen Standards und der zügigen Umsetzung von diesem in wettbewerblichen Lösungen entstehen. Alle Beteiligten müssen immer die Möglichkeit haben, sich völlig transparent zu informieren und auch die Option haben, den Standard weiterzuentwickeln. Für die Verwaltungen bietet das Vorgehen eine digitale Souveränität, da Lösungen mit standardisierten Schnittstellen leichter ausgetauscht werden können.

Bundesweit einheitliches Nutzerkonto


Gleichzeitig ist es dringend geboten, bestehende Verfahrensabläufe insgesamt hinsichtlich ihres Digitalisierungspotenzials zu hinterfragen. Dabei sollten Hemmnisse, die einer durchgehenden, medienbruchfreien, nutzerfreundlichen Digitalisierung entgegenstehen, durch geeignete Regelungen beseitigt werden. Durch die Verwendung eines bundesweit einheitlichen Nutzerkontos ist auch eine kommunen- und sogar länderübergreifende Nutzung gewährleistet.

Im DIN-Whitepaper „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“, an dem der DATABUND e.V. intensiv mitgearbeitet hat, wurden von allen Unterzeichnern grundlegende Arbeitsprinzipen festgelegt und die Forderung gestellt, konsequent nach den Prinzipien von Transparenz und Konvergenz Standards und Normierung im öffentlichen Sektor durch eine geeignete Koordinierungsstelle zu etablieren. Dabei müssen die Themen bundesweit ausgerollt werden. Hier sollte der Gedanke eines branchenorientierten E-Governments im Mittelpunkt stehen. Durch die flächendeckende Anwendung von XÖV-Standards sind Einheitlichkeit und Wettbewerb im gleichen Maße gewährleistet.

Der DATABUND e.V. bündelt wirkungsvoll die Interessen der mittelständischen Softwarehersteller und IT-Dienstleister, um für seine Mitglieder möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, innovative Lösungen zu entwickeln und diese in den Markt bringen zu können. Verbandsintern wird dazu die Arbeit in Arbeitsgemeinschaften ausgeweitet und intensiviert.

Standardisierung und freier Wettbewerb waren und sind die Kernthemen des DATABUND e.V., da nur so auf Dauer innovative und wirtschaftliche Digitalisierungslösungen für den öffentlichen Sektor umgesetzt werden können.

Eine Nachfolgeregelung des OZG sollte Regelungen enthalten, die genau diese Kräfte stärker als bisher zur Entfaltung bringen, um den in Deutschland eingetretenen Digitalisierungsstau endlich aufzulösen.

Foto: © brain-SCC GmbH

Sirko Scheffler wurde im November 2022 zum Vorstandsvorsitzenden des DATABUND e.V. gewählt. Der DATABUND – Verband der mittelständischen ITDienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V. – wurde im Januar 2006 als zentrales Forum für Fachverfahrenshersteller und -betreiber gegründet, deren Produkte, Software und IT-Lösungen in öffentlichen Verwaltungen, vor allem auf kommunaler, aber auch auf Kreis-, Länder- oder Bundesebene im Einsatz sind. Mittlerweile hat sich der DATABUND als kompetente Interessenvertretung für den öffentlichen IT-Sektor etabliert und ist Ansprechpartner für Entscheider und Multiplikatoren aus Politik und Verwaltung.

Dieser Beitrag ist in der Mai-Ausgabe der kommunalpolitischen blätter (KOPO) erschienen.
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