Der Bundesgerichtshof gab heute bekannt, wie und unter welchen Voraussetzungen Städte und Gemeinden ihre Energienetze nach dem Auslaufen von Konzessionen wieder selbst betreiben können. Transparenz und Diskriminierungsverbot sind dabei entscheidend. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat dies nun klar gestellt und zeigt auf, wie die Vergabe neuer Konzessionen zu erfolgen hat.