Titelthema: Abfall wird neu definiert
Die Novellierung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzessoll neue Maßstäbe bei der Abfallentsorgung und vor allem beim Recycling setzen. Im Unterschied zur bisher geltenden Drei-Stufen-Hierarchie wird die Fünf-Stufen-Hierachie „Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – oder energetische Verwertung und Beseitigung“ angestrebt. Der erste Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums sieht auch die Neuregelung der Pflichtenübertragung vor. Es soll den Kommunen aber frei stehen, das Modell zu nutzen.
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