Das Klimaschutzpaket des Bundes hat umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Potenziale der kommunalen Ebene indessen weitgehend ausgespart. Dabei bieten sich insbesondere zur Realisierung der Wärmewende große Chancen, um die schleppende Gebäudesanierung zu kompensieren. Seit dem 24.10.2020 verpflichtet das baden-württembergische Klimaschutzgesetz Städte ab 20.000 Einwohnern zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Diese versteht sich als Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung, als Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs einerseits sowie zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien andererseits.
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