Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist.
Artikel kategorisiert: Recht
Gemeinden klagen gegen Rückforderung von Fördermitteln
Zwei Gemeinden in Sachsen klagten gegen eine Falscheinschätzung des Kultusministeriums und die damit einhergehende Rückforderung von Fördergeldern der Sächsischen Aufbaubank. Die Klagen der Gemeinden Grünbach und Heinsdorfergrund (Vogtlandkreis) gegen die Sächsische Aufbaubank hatten vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz Erfolg.
Gemeinde Schwerin scheitert mit Klage vor Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Donnerstag über einen statistischen Einwohnerschwund verhandeln müssen. Geklagt hat die brandenburgische Gemeinde Schwerin aus dem Landkreis Dahme-Spreewald. Damit wollte sie erreichen, dass das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die offizielle Bevölkerungszahl rückwirkend korrigiert. Als Folge der falschen Zahlen erhält die Gemeinde etwa 130.000 Euro pro Jahr weniger Zuwendung vom Land Brandenburg.
Drei Niederlagen in drei Jahren
Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit ihren Landeshaushalten innerhalb von drei Jahren drei schwere Niederlagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster erlitten. Dabei haben die Richter gleich mehrfach Maßstäbe gesetzt, die über die Grenzen Nordrhein-Westfalens Bedeutung haben werden. Das gilt auch und gerade für das Urteil vom 12. März 2013 (VerfGH 7/11)
NRW- Kommunen streben Verfassungsklage an
In Nordrhein-Westfalen streben rund 80 Kommunen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster an. Aus ihrer Sicht erhalten die Kommunen zu wenig Geld vom Land. Sie werfen der rot-grünen Landesregierung vor, dass besonders kleine und mittlere Kommunen gegenüber den Städten deutlich benachteiligt werden. Jedes Jahr würden fast 300 Millionen Euro zu Lasten der ländlichen Kommunen und zu Gunsten vor allem des Ruhrgebiets umverteilt.