Neues Kommunalgesetz für Sachsen-Anhalt

Neues Kommunalgesetz für Sachsen-Anhalt

Das neue einheitliche Kommunalgesetz für Sachsen Anhalt sieht unter anderem eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vor. Auch soll die Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gegen einen Gemeinderatsbeschluss von sechs Wochen auf zwei...