Dieses Recht werde jetzt in einem Pilotverfahren durchgesetzt, so die Bundesnetzagentur. Auslöser war die Beschwerde eines Verbrauchers. Da sich kein Unternehmen zu einer freiwilligen Nachbesserung bereiterklärte, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Der verpflichtete Anbieter muss nun gegenüber dem Verbraucher eine Mindestversorgung erbringen, die sich nach den gesetzlich festgelegten Werten richtet – und dies zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis. Derzeit befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Die Verordnung zu den gegenwärtig geltenden Mindestversorgungswerten seit Juni 2022. Mehr Informationen zum Recht auf Versorgung finden sich hier.
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
Ein Wappen war und ist das klassische Symbol der kommunalen Souveränität. Mehr als 95 % der 10.740 deutschen Stadt-...






