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Einer für Alle – der digitale Bauantrag kommt!

Digitalisierung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verantwortet bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) die Entwicklung der digitalen Baugenehmigung. Aufgrund der Komplexität der Prozesse wurde ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, in welchem eine zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattform in der Cloud den zentralen Mittelpunkt der Lösung darstellt.

In diesem Vorgangsraum können Anträge kollaborativ von mehreren Personen erstellt werden, beispielsweise durch Bauherren, Vertreter des Bauherren oder Entwurfsverfasser. Eine gemeinsame digitale Freizeichnung ersetzt nun die papier- und zeitaufwendigen analogen Prozesse. Nach dem Einreichen kann über den Vorgangsraum die Kommunikation zwischen dem Bauamt und dem Antragsteller erfolgen, zum Beispiel für die Nachforderung von Unterlagen, die Bescheidzustellung und die Gebührenerhebung. Der Vorgangsraum wird auch vom Bauamt genutzt, um interne und externe Stellen digital zu beteiligen. Die Digitalisierung dieser Prozesse soll zu einer maßgeblichen Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsprozesse führen.

Die vereinfachte Baugenehmigung und das Genehmigungsfreistellungsverfahren sind seit Anfang 2021 im produktiven Einsatz in Nordwestmecklenburg. Im September 2021 war die digitale Baugenehmigung der erste Online-Dienst, der im Fit-Store eingestellt wurde und damit für die Nachnutzung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) durch interessierte Länder zur Verfügung steht. Mittlerweile gehören das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen zu den mitnutzenden Bundesländern. Weitere Länder können noch dazustoßen.

Vorgangsraum der digitalen Baugenehmigung

Software as a Service


Für die Mitnutzung wird der Online-Dienst schnell per Konfiguration an die Landesbauordnung der Länder angepasst. Danach erfolgt der Anschluss an die Basiskomponenten wie Landesnutzerkonto, Portalverbund und die Zahlungsverkehrsplattform. Für jede untere Bauaufsichtsbehörde wird dann ein Vorgangsraum eingerichtet. Die kommunale IT und bestehende Fachverfahren können über drei Wege angeschlossen werden. In der einfachsten Form kann der Sachbearbeiter in einem eigenen Backend im Webbrowser alle Prüftätigkeiten durchführen. Dies ist insbesondere relevant für kleine Gemeinden, die kein Fachverfahren besitzen. Eine weitere Alternative ist die bidirektionale Anbindung des Dokumentenmanagmentsystems (DMS) über die CMIS Schnittstelle. Hier wird im DMS eine e-Akte erstellt, auf die dann wiederum das Fachverfahren zugreift. Die direkte Anbindung des Fachverfahrens erfolgt über den XBau Standard. Hierfür laufen aktuell gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit den etablierten Fachverfahrensherstellern. Über ein zentrales Hosting beim DVZ Schwerin erfolgt eine Software as a Service Nutzung.

Foto: svetazi – stock.adobe.com

Das OZG Themenfeld Bauen und Wohnen beinhaltet neben den schon umgesetzten Verfahren für die vereinfachte Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung noch weitere Verfahren wie die Bauvoranfrage, Baubeginnsanzeige, Verlängerungen etc. Ziel ist ein Go-Live noch im Jahr 2022. Aus Nutzersicht wird dann mit der EfA-Lösung die komplette Wertschöpfungskette für den Baugenehmigungsprozess digital abgebildet – von der Voranfrage bis zum Abbruch. Aktuell wird dafür eine intelligente Verknüpfung der verschiedenen Dienste entlang der Prozesskette diskutiert. Unter der Überschrift „Lebenszyklus“ soll der Nutzer die Möglichkeit haben, einfach und ohne wiederholte Eingabe von schon vorliegenden Informationen den nächsten, relevanten Antragsprozess digital durchzuführen.

Funktionale Weiterentwicklung


Im Jahr 2022 wird die Lösung auch maßgeblich funktional weiterentwickelt. Hier steht zum Beispiel die Anbindung von interoperablen Nutzerkonten und dem interoperablen Postfach an. Auch das zentrale Unternehmenskonto soll angeschlossen werden. Geodaten spielen beim Bauantrag eine wichtige Rolle, deswegen wird an einer Portalkarte gearbeitet, welche es dem Antragsteller ermöglicht, das Baugrundstück einzuzeichnen oder mit Hilfe von bestehenden Katasterdaten die Flurstücke auszuwählen. Mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer wurden intensive Gespräche geführt um das gerade im Aufbau befindliche Register der Entwurfsverfasser (di.BAStAI) anzubinden. Mit dem Register sollen die Berufsverzeichnisse automatisch abgerufen werden können, um die Kammereintragung als Qualifikationsausweis prüfen zu können.

Im Laufe der weiteren Umsetzung der EfA-Lösung und des Rollouts in mehreren Bundesländern werden kontinuierlich weitere Anforderungen von Nutzerseite der Bauämter und der Antragsteller aufgenommen. Die Weiterentwicklung wird auch nach 2022 kontinuierlich vorangetrieben.

Der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist als „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt“ im bundesweiten E-Government-Wettbewerb ausgezeichnet worden. Das Projekt „Digitaler Bauantrag – Digitalisierung des Lebenszyklus Bauen“ der Landesregierung konkurrierte in dieser Kategorie mit Projekten des Bundesdigitalisierungsministeriums und des Landes Brandenburg um den Titel.

-> Aktuelle Informationen zur EfA-Lösung

Foto: Andreas Fiedler
Foto: Prof. Dr. Ronny Weinkauf, Hochschule Merseburg

Autoren: Andreas Fiedler, brain-SCC GmbH, Projektleiter digitale Baugenehmigung und Prof. Dr. Ronny Weinkauf, Hochschule Merseburg

Dieser Beitrag ist in der Oktober-Ausgabe der kommunalpolitischen blätter (KOPO) erschienen.
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