Der Entwurf für die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Gesundheitsämter künftig die Abrechnungen der Corona-Testzentren kontrollieren sollen. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag befürworten, Abrechnungsbetrug zu bekämpfen, lehnen allerdings eine Kontrolle durch die Gesundheitsämter ab.
Im Rahmen der Überarbeitung der Coronavirus-Testverordnung geht es dem Bund auch um eine effektivere Kontrolle der Abrechnungen privater Teststationen. „Dieses Ziel unterstützen wir nachdrücklich. Die Gesundheitsämter der Landkreise als Fachbehörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind allerdings die falschen Adressaten, wenn es darum geht, Missbrauch und Betrug aufzudecken und zu kontrollieren. In die Geldflüsse von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu den privaten Betreibern sind sie nicht eingebunden. Es sollte deshalb derjenige die Kontrollfunktion behalten, der sie auch tatsächlich ausüben kann“, so Präsident Landrat Reinhard Sager.
Die Gesundheitsämter seien entgegen der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums als medizinische Fachbehörden nicht die richtigen Stellen, um Betrugsfällen bei Abrechnungen nachzugehen. „Sollte das Bundesgesundheitsministerium an der Verordnung festhalten, befürchten die Landkreise, dass eine effektive Bekämpfung der Betreiber von Teststellen, die mit Aufgabenerfüllung und Abrechnung nicht sachgerecht umgehen und dabei in betrügerischer Absicht handeln, nicht erfolgen kann.“
Auch der Deutsche Städtetag kritisiert den Vorschlag, die Gesundheitsämter mit der Kontrolle zu beauftragen. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte dazu:
„Wir unterstützen sehr, Abrechnungsbetrug von einigen Testzentren zu bekämpfen. Aber die Abrechnungen müssen von denen geprüft werden, die die Abrechnung der Teststellen erhalten und ihnen die Leistung bezahlen. Das sind die Kassenärztlichen Vereinigungen.“
Dedy betonte weiterhin: „Wir halten es außerdem für rechtswidrig, wenn der Bund nun per Verordnung die Aufgabe der Abrechnungskontrolle auf die Gesundheitsämter übertragen will. Eine gesetzliche Grundlage dafür können wir nicht erkennen. Die Gesundheitsbehörden haben weder Geld, Personal noch die Fachkompetenz, im Detail zu prüfen, ob die Abrechnungen von Testzentren richtig sind.“