Bund und Länder haben sich am 7. April 2022 auf eine Beteiligung des Bundes an den Kosten zur Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge verständigt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion André Berghegger:
„Dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, die ukrainischen Flüchtlinge im Leistungsbereich der Grundsicherung einzugliedern und der Bund zudem weitere finanzielle Mittel zur Bewältigung der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben bereitstellt, entlastet die Kommunen finanziell und verschafft Klarheit über eine verlässliche Finanzierung zumindest eines Teils der jetzt entstehenden Mehrausgaben. Dabei ist aber auch eines klar: Der Bund kann nicht alles finanzieren. Der Bund muss sich ehrlich machen in der Aufgabenwahrnehmung – die Bundesregierung muss Maßnahmen priorisieren.
Die finanzielle Beteiligung des Bundes entlässt die Länder nicht aus ihrer Verantwortung. Die Bundesmittel dürfen keine Landesmittel ersetzen und müssen vollumfänglich bei den Kommunen ankommen, damit die Kommunen neben Unterkunft und Lebenshaltung insbesondere eine angemessene Betreuung in Kindertagesstätten und Schulen sowie auch psychologische Hilfsangebote für die oftmals traumatisierten Menschen bereitstellen können.
Die Länder müssen die Möglichkeiten des § 24 Aufenthaltsgesetzes nutzen und die Eingliederung in den Leistungsbereich der Grundsicherung im Rahmen der EU-Massenzustromrichtlinie konsequent mit einer Wohnsitzauflage verbinden. Nur so kann eine flächendeckende Verteilung der Ankommenden auch in dünner besiedelte ländliche Räume erreicht und eine Überforderung insbesondere städtischer Ballungszentren vermieden werden. Nur mit einer Wohnsitzauflage wird es möglich sein, die Betreuung und Integration zielgerichtet und erfolgreich umzusetzen. Grundvoraussetzung dafür ist eine frühzeitige Registrierung. Die Vereinbarung, hinsichtlich der „Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz – FREE” muss umgehend und konsequent umgesetzt werden, um zumindest ansatzweise einen Überblick zu bekommen. Zielführender wäre eine sofortige Registrierung im Ausländerzentralregister, die auch Voraussetzung für den Leistungsbezug in der Grundsicherung ist. Es ist absehbar, dass der Aufenthalt in Deutschland weit über die visumfrei möglichen 90 Tage hinaus andauern wird. Es darf am Ende nicht Aufgabe der kommunalen Ausländerbehörden sein, die Geflüchteten zu registrieren und damit Versäumnisse des Bundes auszugleichen.“