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Nach der Flut: Was jetzt passieren muss

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Der Deutsche Bundestag beriet in seiner Sondersitzung am 25. August 2021 in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase: „Die zugesagten Mittel in Höhe von 30 Milliarden Euro sind ein wichtiges Signal für die Kommunen vor Ort. Damit sagen wir […]

Der Deutsche Bundestag beriet in seiner Sondersitzung am 25. August 2021 in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase:

„Die zugesagten Mittel in Höhe von 30 Milliarden Euro sind ein wichtiges Signal für die Kommunen vor Ort. Damit sagen wir den Menschen deutlich: ‚Ihr seid nicht allein – wir lassen Euch nicht im Stich!‘ Der Fluthilfefonds, den Bund und Länder nunmehr auf den Weg bringen, setzt genau dort an, wo nun doppelte Herausforderungen bestehen: Die Kommunen müssen jetzt die aktuelle Lage vor Ort bewältigen und gleichzeitig langfristige strategische Entscheidungen treffen. Diese strategischen Entscheidungen zum Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur und kommunaler Strukturen der Daseinsvorsorge werden nur mit den Hilfen aus dem Fonds erfolgreich sein. Um zügig angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen wiederherzustellen und die Gefahren für die Zukunft zu minimieren, brauchen wir sowohl einen angepassten Hochwasserschutz und Klimafolgeabschätzungen als auch vereinfachte Planungs- und Vergabeverfahren. Bund und Länder sind jetzt aufgefordert, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Es ist gut, wie schnell und unbürokratisch die Soforthilfen ausgezahlt und abgewickelt wurden. So muss es jetzt auch mit den weiteren Hilfen fortgesetzt werden. Die Hilfe, die wir jetzt auf den Weg bringen, muss zeitnah bei den Menschen und Kommunen vor Ort ankommen.“

Auch VKU-Chef Ingbert Liebing lobt den Gesetzentwurf:

„Das Aufbauhilfegesetz schafft eine gute Basis für einen schnellen Wiederaufbau. Kürzere Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zwingend notwendig, um den Aufbau der Infrastrukturen zu beschleunigen. Die Länder sollten dort, wo sie zuständig sind, schnell nachziehen.
Ein Beispiel ist der Verzicht auf langwierige Planfeststellungsfahren beim Wiederaufbau der Schienen- und Bundesstraßeninfrastruktur. Das sollten die Länder sinngemäß auch auf die notwendigen Genehmigungs- und Prüfungsverfahren bei Infrastrukturen der Daseinsvorsorge übertragen. Was auf Schiene und Straße gilt, sollte auch bei Netzen und Kanälen unter der Straße gelten, um den Wiederaufbau der Strom- und Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung zu beschleunigen: Alles, was Tempo bringt, sollten wir machen.“
Entscheidend ist auch, wie die Kosten des Wiederaufbaus finanziert werden. Das sollten Bund und Länder auch bei der anstehenden Ausarbeitung der Rechtsverordnung zum Wiederaufbaufonds beachten. Die Rechtsverordnung gibt die Fördergrundsätze für die Verteilung der Hilfen vor.
Liebing appelliert: „Bund und Länder sollten entscheiden, den Wiederaufbau der Infrastrukturen komplett mit Fördermitteln zu finanzieren statt über Gebühren und Preise vor Ort umzulegen. Unser Land muss jetzt zusammenhalten: Bezahlbare Daseinsvorsorge darf keine Frage des Wohnorts sein.“

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