Ziel des Bundesteilhabegesetzes ist es, bessere Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen und im Gegenzug pauschale Ausgleichsbeiträge für die Kommunen vorgesehen. Gegen diese Vorgehensweise hatten zwei Städte und ein Landkreis geklagt. Das Gericht urteilte, dass eine „grobe Schätzung der zukünftigen Mehrbelastungen“ nicht genüge, es traf keine Aussage darüber, ob die Ausgleichszahlungen zu gering angesetzt waren. Mecklenburg-Vorpommern muss nun bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung vorlegen, die auch rückwirkend gilt.
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
Ein Wappen war und ist das klassische Symbol der kommunalen Souveränität. Mehr als 95 % der 10.740 deutschen Stadt-...





