Wie lässt sich der Schaden bemessen, der bei fehlender Kitabetreuung entsteht? Das Oberlandesgericht Frankfurt bemisst diesen mit 23.000 Euro – so viel erhält eine Mutter als Schadenersatz, die keinen zumutbaren Betreuungsplatz bekommen hatte.
Die Frau hatte mit der Geburt ihres Sohnes den Betreuungsbedarf angemeldet und trotzdem keinen Kitaplatz in Wohnnähe erhalten. Das Gericht urteilte, dass der Landkreis seine Amtspflicht verletzt habe, denn für Kinder ab dem ersten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Frau sei durch die fehlende Betreuung ein Verdienstausfall entstanden, der mit dem Schadenersatz aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil kompensiert werden soll.