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In trockenen Tüchern

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Lange wurde diskutiert – und viele Akteure mussten miteinbezogen werden. Doch nun ist es soweit: Der Deutsche Bundestag hat gestern die Beratungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeschlossen, welche ab 2021 in Kraft treten wird. Sie bringt weitreichende Änderungen mit sich und soll die Energiewende noch schneller umsetzen.

Lange wurde diskutiert – und viele Akteure mussten miteinbezogen werden. Doch nun ist es soweit: Der Deutsche Bundestag hat gestern die Beratungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeschlossen, welche ab 2021 in Kraft treten wird. Sie bringt weitreichende Änderungen mit sich und soll die Energiewende noch schneller umsetzen.

Für die Kommunen und Kommunalen ist das Endergebnis durchaus ein Erfolg: Einerseits wird die kommunale Planungshoheit über Anlagen mit erneuerbaren Energien gestärkt – denn diese Komplexe werden nicht (wie ursprünglich vorgesehen) als Teile der „öffentlichen Sicherheit“ definiert, sondern weiterhin als normale Versorgungsstandorte. Damit behalten die Kommunen die verfahrensrechtliche Planungshoheit und können so wesentlich besser auf die Entwicklung der Kraftwerke einwirken.

Dazu gehört auch, dass ein beschelunigtes Genehmigungsverfahren für das Repowering von Windkraftanlagen auf den Weg gebracht ist. Damit erhalten die Kommunen mehr Planungssicherheit. Doch eine Novellierung des gesamten Windkraftplanungsrechtes kann dies nicht ersetzen, hier sind im nächsten Jahr Anstrengungen vonnöten.

Andererseits ändert sich auch finanziell einiges: Betreiber von Windkraftanlagen können nun zukünftig jährlich 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde an die jeweilige Standortkommune zahlen. Damit steigt die Akzeptanz vor Ort und schafft Wertschöpfung. Darüber hinaus wurden mit dem Entschließungsantrag die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Standortkommunen künftig auch bei der Gewerbesteuer besser beteiligt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag auch zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Weitere Details sowie ein Statement des Vorsitzenden der AG Kommunales im Bundestag, Christian Haase, finden Sie hier.

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