Kopo

Für „gesundes“ Leitungswasser

Recht

Das Leitungswasser in Deutschland verfügt über eine der höchsten Trinkwasserqualitäten weltweit. Das hat einerseits etwas mit den Quellen, andererseits aber auch mit der hochmodernen Aufbereitung und der guten Infrastruktur zu tun. Nun hat es erste Klarheit in einen längeren Rechtsstreit zwischen einem Mineralwasserverband und einem kommunalen Lieferer von Trinkwasser gegeben.

Anlass für den Rechtsstreit war Internetauftritt des niederbayerischen Trinkwasserversorgers „Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe“, auf welchem er sein Trink- bzw. Leitungswasser als „gesund“ bewarb. Die Europäische Union erlaubt Werbung mit dem Attribut „gesund“ nur, wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Gesundheitsbehauptung oder positive Gesundheitswirkung wissenschaftlich anerkannt hat. Auf diese Weise soll irreführende Werbung mit angeblich gesunden Produkten verhindert werden.

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen, welcher knapp 200 Mineralwasseraufbereiter vertritt, sahen in dieser ihrer Meinung nach unzulässigen Bewerbung ihren Absatz gefährdet und übermittelten deswegen eine Unterlassungserklärung in Form eines Werbeverbots. Anlass war sicherlich auch, dass Produzenten von Mineralwasser ihr Erzeugnis generell weder als „gesund“ noch „mineralstoffreich“ bezeichnen dürfen. Der Mineralwasserverband argumentierte, dass in diesem Fall ein Wettbewerb mit Wettbewerbsverzerrung durch unlautere Mittel bestünde.

Dagegen wehrte sich der kommunale Wasserzweckverband – das Oberlandesgericht München gab ihm nun Recht. Die Richter argumentierten, dass die Trinkwasserversorgung zur Daseinsvorsorge gehöre und die Kommune daher hoheitlich tätig sei. Daraus folgt, dass das Wettbewerbsrecht nicht anwendbar ist. Begünstigend kommt hinzu, dass die Kommune keine kommerziellen Interessen verfolgt. Sie will nicht den Absatz ihres Leitungswassers steigern. Ein Artikel mit positivem Attribut auf der Webseite des kommunalen Wasserverbandes kann daher keine Werbeaussage sein. Damit darf weiterhin mit „gesundem Leitungswasser“ werben.

Beendet ist der Rechtsstreit jedoch noch nicht, da dem Mineralwasserverband weiterhin der verwaltungsrechtliche Weg offensteht.

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