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Grundsteuernotstand verhindern!

Steuern

Der Bundesvorstand und der Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) sind am 7. Juni unter der Leitung des KPV-Bundesvorsitzenden Christian Haase MdB in Berlin zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen auch Beratungen über die ausstehende Grundsteuerreform und die Verabschiedung des Beschlusses „Grundsteuernotstand verhindern!“

Hier der Beschluss der KPV im Wortlaut:

„Die Bundesregierung, die Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesrat werden aufgefordert, unverzüglich die Gesetzesinitiative zu ergreifen, so dass Bundestag und Bundesrat rechtzeitig zum 31.12.2019 ein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschieden. Die kommunalen Spitzenverbände sind einzubinden.
Für den Fall, dass ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer nicht zustande kommt, fordern wir den Bundestag auf, die bestehende Regelungskompetenz an die Länder abzugeben.
Die Länder werden aufgefordert, parallel zur Bundesebene eigene gesetzliche Regelungen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vorzubereiten, um bei Fehlen einer Bundesregelung sehr kurzfristig eigene Gesetze bis zum 31.12.2019 zu verabschieden und binnen 5 Jahresfrist umzusetzen, um so einen drohenden Grundsteuernotstand zu verhindern.
Die Reform der Grundsteuer durch ein Bundesgesetz oder aber hilfsweise durch Landesgesetze muss die bisherigen Grundsteuereinnahmen der Kommunen vollumfänglich ersetzen.
Für den Fall, dass weder die Bundesebene noch die Länder ein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschieden, werden die Länder aufgefordert, den Wegfall der Grundsteuer ab dem 01.01.2020 bis zu einer Neuregelung der Grundsteuer gemeindescharf zu ersetzen und noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine entsprechende Garantieerklärung abzugeben.“

Dazu erklärte der KPV-Bundesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB: „Die große Koalition hat dieses Gesetzesvorhaben zur Reform der Grundsteuer bisher nicht abschließen können, da der zuständige SPD-Bundesfinanzminister keinen mit den Ländern und im Bundeskabinett abgestimmten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Zeit läuft uns davon. Wenn noch ein geordnetes Verfahren bis Jahresende sichergestellt werden soll, muss vor der Sommerpause ein Kabinettsbeschluss her. Der Finanzminister darf die Kommunen nicht im Stich lassen.
Im Falle des Scheiterns eines Reformgesetzes zur Grundsteuer muss der Bundestag zumindest das bestehende Grundsteuergesetz aufheben, um den Ländern eine eigene Gesetzesinitiative rechtlich zu ermöglichen.“

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der KPV und Vorsitzende des KPV-Bundesfachausschusses „Finanzen“, der Kämmerer der Stadt Recklinghausen, Ekkehard Grunwald, verdeutlichte, was für die Kommunen auf dem Spiel steht: „Die Kommunen brauchen für die Haushaltsaufstellung Planungssicherheit. Sonst könnten sie entsprechende Einnahmen nicht in die Haushalte einstellen. Es droht ein flächendeckender Kassennotstand und kommunale Einrichtungen müssten geschlossen werden.
Der Staat hat den Auftrag, die grundgesetzlich den Kommunen zustehende Steuerquelle der Kommunen dauerhaft zu sichern und eine Bemessungsgrundlage festzulegen. Für die Menschen geht es um die Lebensqualität vor Ort. Wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge werden aus den jährlich über 14 Mrd. Euro von den Kommunen daraus bestritten. Der Staat darf hier nicht versagen.“